Steinstrassen in einzelnen Staaten.
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Baurath Voigt mitgetheilten) General-Verwendungs-Plane für 1850, wurde derUnterhalt der Strassen von 18 technischen Beamten, 16 Aufsehern und Wege-wärtern und 176 stehenden Tagelöhnern bewirkt. Er erforderte für die Staats-\ Strassen einen Normalaufwand von 81388 Thlr. (wovon etwa 7000 Thaler der[ Werth der unentgeldlichen Leistungen der Gemeinden gegen deren Weggeld-| freiheit) also für 1 Meile durchschn. 944 Thlr. —f 16. Grossherzogth. Oldenburg.
Von der 18 bis 20000 Thlr. betragenden Einnahme der Abtheilung Wege-,' Brücken-, Hafen-, Führ-, Wage-Gelder, im Herzogthum Oldenburg kommen 16; bis 17000 auf Chausse-, Wege- und Brückengelder, welche von etwa 45 Mei-len Chausseelänge erfolgen, also von 1 Meile durchschnittlich 378 Thlr. EinTheil der Hebestellen ist verpachtet. Aufsicht, Erhebung und Unterhaltkosten25000 Thlr., worin jedoch auch die Ausgabe für das Personal des Neubaus zusein scheint. Verordnung über das Weggeld vom 16. Juni 1841, über die Be-nutzung der Kunststrassen vom 23. Juli 1841. — Hafen- und Kaje-Gelder wer-den in Elsfleth, Brake, Grossensyhl, Feddenvardersyhl und Hooksyhl erhobenliefern zusammen 900 Thlr. Ueberschuss. — Im Fürstenthum Lübeck ertragenetwa 5 Meilen Chausseelänge 2700 Thlr. (Wegeordnung von 1836, ersetzt durchneue Bestimmungen den 5. Sept. 1846); — im Fürstenthum Birkenfeld befin-den sich etwa 14 Meilen Staatsstrassen (Barnstedt a. a. 0., S. 117), wovon nur1600 Thlr. Einnahme in die Staatsrechnung kommen, unter denen sich sogarnoch eine Vergütung von 600 Thlr. befindet, welche die Preussische Postver-waltung jährlich zahlt. — Die Ausgabe für Landstrassen und Brücken durch; die Staatskasse ist 80 bis 90000 Thlr. jährlich, wovon auf Oldenburg 70 bis75000 Thlr., auf Lübeck 5 bis 6000, auf Birkenfeld 8 bis 9000 Thlr. kommen.In Oldenburg betragen die Kosten des Bau- und Aufsichtspersonals (2 Ober-' beamte, 4 Aufseher, 64 Wärter), mit Einschluss von 800 Thlr. für die Erhe-!■ bung 8399 Thlr.; der laufende Unterhalt von 45 Meilen Chausseen erfordertmit Einschluss der darin vorhandenen Brücken (1909) 18409 Thlr., also 1Längemeile durchschnittlich 409,09 Thlr.; für den Neubau sind 42588 Thlr.angesetzt; an Zuschüssen für sonstige Wege 2310 Thlr.—Im FürstenthumLübeck kosten 1 Wegeinspektor und 9 Wärter 1368 Thlr., 6 Einnehmer 642Thlr.; der Unterhalt von etwa 5 Meilen 2454 Thlr., also im Durchschnitt 1i Meile 490,80 Thlr.; — in Birkenfeld werden Tür 14 Strassenwärter 1680 und: : für die Erhebung 310 Thlr. bezahlt; der Unterhalt von 14 Meilen Staatsstrassenf erfordert 5760 Thlr., wonach auf 1 Durchschnittsmeile 411,36 Thlr. kommen.I 17. Grossherzogthum Mecklenburg.
\ Bau- und Beaufsichtigung der Staatsstrassen leitet, unter dem Finanz-
Ministerium, das Kammerkollegium als Chausseebau - Inspektion; die Aktien-Chausseen (etwa 26 Meilen lang), so wie die Wegc-Besichtigungs-Be-li örden (Verordnungen vom 29. Juni 1824, 19. Februar 1842 und 31. Okt.1849) stehen unter dem Ministerium des Innern. Vor 25 Jahren gab es inMecklenburg kaum einen Landweg, welcher den Namen einer Kunststrasse ver-
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v. Reden, Statistik v. Europa.