932
Anstalten für Erwerb und Verkehr.
Verkehrs-Anstalten, in deren zweiter Sektion die Postangelegenheiten be-arbeitetwerden; ihr sind i 83 Postanstalten untergeordnet. Hiernach kommt durch-schnittlich 1 Postanstalt auf 1,33 □Meilen und auf 9471 Bewohner oder auf1 QM. kommt 0,52 und auf 10000 Bewohner 1,06 Postanstalt. — Die Be-triebs-Ergebnisse sind bisher nicht veröffentlicht, weil der Zeitraum dereigenen Verwaltung noch zu kurz ist um darauf ein richtiges öffentliches Urtheilbegründen zu können. Die Reelinungs-Ergebnisse der Obcr-Postkassesind im Etatsjahre 1S52/3 wie folgt gewesen:
Einnahmen.
I. Ertrag des Postbetriebes.
- Gulden.
wovon im Ausstande. 6333
und zwar: Einnahmeergebniss der Postämter. 972582
Vergütung von Verwaltungen fremder Beförderungsanstalten 18436
Ertrag der Montirungsverwaltung. 3066
Erlös aus verkauften Inventarstücken des Betriebes . . . 905
Ertrag der Druckschriftenverwaltung. 3444
II. Strafen.
III. Ertrag aus Gebäuden und Grundstücken.
IV. Zinse aus Aktivposten.
V. Ausserordentliche Einnahmen.
VI. Rückerstattung von auf Wiederersatz geleisteten Vorschüssen .
Zusammen
Ausgaben.
I. Allgemeine Verwaltungskosten.
II. Besondere Verwaltungskosten.
III. Auf Gebäude und Güter.
IV. Zinse aus Passivkapitalien..
V. Abgang und Nachlass.
VI. Verschiedene und ausserordentliche Ausgaben . . . .
VII. Auf Wiederersatz geleistete Vorschüsse.
VIII. Lieferungen an die Staatshauptkasse vom Reinerträge
Zusammen
Gulden. Kr.
998436 1
Kr.
29
52
14
22
34
59
28
30
906
6
649
20
589
16
13079
54
. 1,013689
7
Gulden.
Kr.
40265
7
857594
25
10198
2
364
16
13079
54
87448
38
. 1,008950
22
Der üeberschuss ist hiernach 92188 fl. gewesen, oder 0,92 Sgr. auf1 Kopf der Bevölkerung und die Gewinnungskosten haben 90,90 °/ 0 be-tragen; was keine Verwunderung erregen kann, wenu man erwägt, dass dieganz neue Anstalt mit den geringen Sätzen des Postvereins begonnen hat. Auchwird man über ihren Werth und ihre Kosten, richtiger, im Zusammenhänge mitden Staatseisenbahnen urtheilen.
5. Grossherzogthum Baden.
Literatur: Staatshandbuch von Baden für 1853, S. 136; Rettig, die Polizeigesetz-gebung des Grossherzogthums Baden, 4. Auflage von Guerillot, Karlsruhe 1853, §. 1389 —1437; Landtags-Verhandlungen, namentlich Budget-Berichte; meine Finanz-Statistik, S. 320 fl.
Das Postregal ist vom Deutschen Reiche nicht unmittelbar in die eigeneVerwaltung genommen, denn im Mai 1807 wurde der Fürst von Thurn und