Deutsche Staaten. — Gemeinde-Verwaltung.
1029
2. Haushalt der Amtskörperschaften.
Jahr.
Die Amtsschadens-Umlage betrug:(einschliessl. derAmtsvergleichung.)
Aktiv- | Passiv-
Stand der Amtspflege.
1831/2 .
414164
Summe.
1,242335
£umme-
1,106162
1834/5 .
368748
1,026963
900307
1838 .
377181
989149
779035
1841.
440063
946081
753859
1844 .
447482
937933
770017
Stuttgart hatte nach dem Etat für 1850/1: 107047 II. Einnahme, bei178625 fl. Ausgabe; Ulm 69845 fl. Einnahme und 84754 fl. Ausgaben.
5. Grossherzogthum Baden.
Die Gesetze vom 31. Dezember 1831, über die Verfassung und Verwal-tung der Gemeinden, sowie über die Hechte der Gemeindebürger und die Er-werbung des Bürgerrechts, sind ihren Grundzügen nach noch jetzt in Geltung;obgleich mehrfach abgeändert: durch die Gesetze vom 28. August 1835 überdie Gemeinde-Lasten, vorn 25. April 1851 über die Rechte der Gemeindebür-ger und die Erwerbung des Bürgerrechts, das prov. Gesetz vom 6. August 1852(Abänderung des §. 40 im Januar 1854 von den Kammern genehmigt); z. v.die Bekanntmachung des Minist, des Innern vom 25. November 1853. Ein imJahre 1851/2 vorgelegter Gesetzentwurf: die Abänderung verschiedener Be-stimmungen des Gesetzes über die Verfassung und Verwaltung der Gemeindenbetreffend, ist unerledigt geblieben; den Stand der Angelegenheit ergeben dieKomm. Berichte vom 19. Januar und 17. Februar 1852. (Fröhlich, Die Ba-dischen Gemeindegesetze u. s. w., Heidelberg 1854.)— Diesem Gesetzentwürfelag eine „Darstellung der Um läge-Be d ürfnisse der Gemeinden von 1845/8“bei, welcher die nachfolgenden Schlusssummen entnommen sind: ’
1. Steuerumlage bedarf der Gemeinden.
Davon hatten im Zeitraum 1845—1848
Zihl d. Gern.
u.Yebenorte.
ein durchschnittliches jährliches Umlagebediirfniss auf 100 fl. Steuerkapital
v.velchen hin-
kein Um-
rech. Nach-
lige-Be-
wiisung. vor-liegen.
I kr. ,6 kr.
fl.2. 30. 3 fl.
1.3. 30
dürl'niss.
bis'l bis
fl.2.30
1211193