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A raeometei.
chcn Verhältnisse. Wöge sie also 800 Cr., so inüfsten40 . tWtt ~ == 3 2 Cr. zugelegt, der Kanin zwischen den fe-sten Puncten aher dennoch der Uehcrcinstimmung wegen in40 Thoilc gcthcilt werden, nicht aher, wie der Erfindermeint, in so viele, als Grane zugelegt sind 1 2 3 . Ist übrigensdas Gewicht des Werkzeuges = p; die Zahl der eingetauch-ten Grade = n ; so ist das spec. Gew. des Wassers zu demder leichteren Flüssigkeit = p + n : p. Ein ähnliches Prin-cip befolgte Casbois* bei seinem Vorschläge, die Scalen zuthcilcn. Hiernach soll das Wasser als Einheit genommen,und der Punct, bis welchen das Aräometer cinsiukt, mit 0bezeichnet werden. Dann gif ot man so viel Weingeist hinzu,bis eine in einem Glase gewogene gleiche Quantität we-niger wiegt, bezeichnet den Punct, auf welchen das Aräo-meter dann cinsinkt, mit 10, und tlxcilt den Raum in 10Theilc. Für schwerere Flüssigkeiten wird Kochsalz zuge-setzt , um -jJjj- mehr Gewicht zu erhalten, und so werdennach diesen festen Puncten die Scalen gcthcilt, und die spec.Gew. berechnet.
Eine leichtere Methode, die Aräometer, von ihm Hy-drometer genannt, zu graduiren schlägt Biiscn vor \ Manverfertige das Instrument so, dafs es in reinem Wasser bisau einen gewissen Punct cinsiukt, und wiege cs dann in freierLuft. Es wiege so gewogen 340 Gr. durch ein schon imWasser hängendes und also initgewogenes Gewicht werdedasselbe dann tiefer bis 11 herabgezogen, und verliere hier-bei 370 Gr., so ist der eingesenkte Theil = - 5 VV des Gan-zen. Die Lange des hierbei eingesenkten Theilcs mufs dannin dem hierdurch gefundenen Verhältnisse gcthcilt werden.Sollen z. B. die einzelnen Grade Ilundcrttheile des Ganzenangeben, so hat man die Proportion 370 : 30 = 100 : x.Ist also die Länge des cingetauchtcn Thcils = a, hier= 8,108 . . ., so wird 1 Grad der hunderttlieiligcn Scale= a . 0,081 08 • • •, welche Gröfse für jeden einzelnen Grad
J Vcrgl. Le Roy in Mein, de l'Ac. 1770.526.
2 J. de Pli. XV. 228. Liclilenb. Mag. I. 1. 92.
3 S. Versuch einer Mathematik zum Nutzen und Vergnügen desbürgerlichen Lebens. Ilamh. 17<JI. II. ‘tj.