84 Geschichte der alten Welt.
Vorbedacht geschah, mußte mit dem Leben gebüßt werden. Ausgenom-men war der Kindermord; Eltern, welche ihr Kind umbrachten,wurden blos damit bestraft, daß sie drei Tage und drei Nächtehindurch die Leiche ihres Kindes im Arme halten mußten, wobeiSoldaten sie bewachten. Man scheint bei dieser Ausnahme von demGedanken ausgegangen zu sein, daß, wer einem Wesen das Lebengegeben habe, durch die Tödtung desselben nicht eben so schuldigwerde, als durch die Ermordung eines anderen Menschen. —Die gerichtlichen Verhandlungen im alten Egypten zeichne-ten sich durch die sonderbare Einrichtung aus, daß zwar der Klägerund Angeklagte denselben beiwohnten, aber nichts sprechen durf-ten, sondern daß der Erstere seine Anklage schriftlich einreichte, undder Letztere ebenso seine Vertheidigung vor Gericht niederschriebund übergab, woraus dann der Urtheilsspruch erfolgte.
Die Lebensweise des gemeinen Volks war einfach unddem Klima angemessen. Das gewöhnliche Brod, von welchem manneuerdings noch einiges in Gräbern gefunden hat, war aus demDurrah oder der Mvorhirse bereitet. Außerdem hatte man auchBrod von anderen Getraidearten und von dem Samen des Lotus,einer Sumpfpflanze, von welcher auch die Wurzel gegessen ward,und deren Blume ihres Duftes wegen sehr beliebt war. Sonstbestand die Nahrung hauptsächlich in Fleisch von verschiedener Art, inObst und in einer großen Zahl von Küchengewächsen; Schweine-fleisch war verboten. Wein wurde von den vornehmeren Klassenviel getrunken; auch hatte man ein aus Gerste bereitetes Bier.Das gewöhnliche Getränke war das Nil-Wasser, welches noch setztfür ein sehr gesundes Wasser gilt, und das die Egppter für dieZeit der Überschwemmung, wo der Fluß durch Schlamm getrübtwar, in besonderen Gefäßen einsammelten. Die Wohnungen derhöheren Stände waren zum Theil sehr prachtvoll ausgeschmücktund mit den mannichfaltigsten Möbeln versehen; und nach denDarstellungen, welche sich auf den Denkmälern finden, hatten dieEgppter auch große und schön angelegte Lustgärten.
Die Frauen hatten eine unabhängigere und freiere Stell-ung, als sonst im Orient; doch war die Vielweiberei erlaubt, vbgleichsie nur selten vorkam. Auch erschienen die Frauen, gegen die vor-herrschende Sitte des Orients, mit den Männern in Gesellschaft.