Geschichte der alten Welt.
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Archonten, und stand verschiedenen Geschäften vor; der zweite hießder Archon König, weil er hauptsächlich die religiösen Angelegen-heiten zu leiten hatte, und diese ehemals dem König zugekommenwaren; der dritte endlich führte nach seinem eigentlichen Amtsge-schäst den Titel Archon Polemarchos d. i. Kriegsminister.
So war also eine vollkommene Aristokratie gegründet. Dieseregierte mit Strenge und Härte, konnte aber auf die Dauer un-möglich bestehen. Die Leitung des Staats war ganz in den Hän-den des Adels, nur Eupatriden waren die Richter, sie urtheiltennach einem ungeschriebenen, blos ihnen bekannten und deshalb will-kürlichen Rechte, und die Priesterwürde der heiligsten Gottheitenwar in denselben Familien erblich, welche die Justiz in ihrer Ge-walt hatten; es konnte deshalb bei dieser rein patrieischen Verfas-sung ein Bürger, der sich in seinen Rechten gekränkt glaubte, sichweder an die Regierung, noch an die Gerichte, noch an die Dienerder Religion mit Vertrauen wenden. Er wurde also nothwendigerWeise zur Selbstrache getrieben, und aus dieser entsprangen Un-ordnungen aller Art. Zum Glück hatte die eigentliche Bürger-schaft, welche neben dem Adel und seinen Vasallen sich immer mehremporhob, von der heroische» Zeit her das Recht behalten, sich zuversammeln und Gesetze zu geben. Wenn daher das Volk, worander Ehrgeiz es nie fehlen läßt, .nur einen Leiter fand, so war esim Stande, Veränderungen zu seinem Besten zu erzwingen. Sogeschah es denn, daß der Adel im Jahr 624 v. Chr. dem Ver-langen des Volks nach geschriebenen Gesetzen, durch welche derrichterlichen Willkür ein Ende gemacht werde, nachgeben mußte,und den damaligen Archonten Drako mit der schriftlichen Abfas-sung der Gesetze beauftragte. Dies konnte jedoch nicht viel helfen,da die Quelle des Übels nicht in den Gesetzen, sondern in derVerfassung lag, und außerdem das von allen Ämtern ausgeschlosseneVolk keine Macht hatte, das Ansehen der Gesetze aufrecht zuerhalten.
Die Gesetzgebung Drako's bezog sich durchaus nicht auf dieForm der Verfassung, sondern sie befaßte sich blos mit dem Rechte,nach welchem die Richter die Urtheile sprechen sollten. Drako hatteaber so harte Straf-Ansätze gemacht, daß selbst auf geringere Ver-