Band 
Erster Band.
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gtzg Geschichte der alten Welt.

mäßiger Ehe entsprossen waren, und diejenigen Andern, denen dieVolksversammlung das Bürgerrecht ertheilt hatte. Die Bürgerzerfielen von alter Zeit her in vier Klassen, welche Phplen hießen,ursprünglich geographische Abtheilungen waren, und verschiedeneUnterabtheilungen hatten. Diese Klassen blieben auch in der SolonischenVerfassung bestehen; außerdem theilte aber Solon die Bürger nochin vier nach dem Vermögen gesonderte Klassen ein. Wer jährlichfünfhundert Scheffel trockene Erzeugnisse und eben so viel nasseProducte (Wein und Öl) erntete, gehörte zur ersten Klaffe; drei-hundert dagegen war die geringste Norm für die zweite, sowiezweihundert für die dritte; alle diejenigen endlich, welche wenigerals zweihundert oder gar nichts einnahmen, bildeten die vierteKlasse. Das Vermögen der Bürger wurde also nach dem Grund-besitz und dessen Ertrage beurtheilt. Ebenso verhielt es sich nachder Solonischen Verfassung mit den Rechten und Pflichten derBürger, welche nach den einzelnen Klassen verschieden waren. DieMitglieder der vierten Klasse, ThcteS genannt, waren nämlichsteuerfrei, und nahmen am Kriege nur als Leichtbewaffnete oder alsSeesoldaten Theil; dagegen waren sie von allen Ämtern ausge-schlössen, und ihre höheren politischen Rechte bestanden nur darin,daß sie mit gleichem Stimmrecht der aus den Bürgern aller vierKlassen zusammengesetzten Volksversammlung beiwohnen und zuRichtern gewählt werden durften. Die Mitglieder der drei übrigenKlassen konnten allein Staatsämter bekleiden, und zwar waren sie jinsgesammt zu allen Ämtern gleich berechtigt, mit der einzigen Aus-nahme, daß das Amt der Archonten und der sogenannte Areopa-gus nur den Bürgern der ersten Klasse zugänglich waren. DieSteuern waren nach drin Ertrage des Grundbesitzes vertheilt, undauch die Verschiedenheit des Kriegsdienstes richtete sich nach derVerschiedenheit der Klassen. Die Mitglieder der ersten Klasse, welche >Pentekosioinedimner d. i. Bürger von fünfhundert Scheffelnhießen, wurden meistens zu den höheren Officiersstellen verwendet;die der zweiten waren verpflichtet ein Pferd zum Kriegsdienste zuhalten und als Reiter zu dienen, und wurden deswegen Hippeisd. i. Ritter genannt; die der dritten endlich bildeten im Kriege dasschwerbewaffnete Fußvolk, und hießen die Zeugiten, weil sie ein !Zeugos oder Ackergespann zu halten im Stande waren. >