Band 
Erster Band.
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Griechen. Perikles und Athen.

sich zu fesseln, theils um sie wie ein Erzieher durch belehrende underhebende Ergötzlichkeiten zu bilden. Dies war in Athen von ganzbesonderer Wichtigkeit; denn bei der großen Bildung, zu der dieBürger dieser Stadt emporgestiegen waren, bei der Bedeutung,welche Kunst und Literatur in dem ganzen griechischen Volke hatten,und bei dem innigen Zusammenhang, in welchem diese Seite desmenschlichen Lebens bei allen Griechen mit dem Staat und seinenZwecken stand, war in Athen die Veranstaltung von Festlichkeitenund Schauspielen eben so wichtig, als in den großen Hauptstädtenunserer Zeit die Sorge für Wohlfeilheit des Brodes ist. Deshalbführte Perikles namentlich auch das sogenannte Theorikon ein, d. h.er bewirkte die Errichtung einer besondern Kasse, aus welcher denärmeren Bürgern der Einlaßpreis in das Theater bezahlt wurde.So groß war die Schaulust, Kunstliebe und Genußsucht des athen-ischen Volks, daß bald nach Perikles Zeit nicht allein diese Kasse auchzur Erhöhung des Glanzes anderer Feste angewandt wurde, son-dern daß man auch die zu anderen Zwecken bestimmten Staats-gelder für dieselben in Anspruch nahm, und sogar ein Gesetz erließ,nach welchem jeder, der auf die Verwendung des Theorikon zuKriegsausgaben antragen würde, die Todesstrafe erleiden sollte.

Perikles führte ferner den Nichtersold ein. Auf seinen Antragerhielten nämlich alle zu Richtern erwählten Bürger für jede Ge-richtssitzung je einen Obolen (d. l. drei Kreuzer oder elf Pfennige),oder vielleicht auch drei Obolen; denn es ist ungewiß, ob schonPerikles die letztere Summe einführte, oder ob der Nichtersold erstetwa zwölf Jahre später bis auf das Dreifache erhöht wurde.Wie sehr Perikles durch diese Maßregel sich alle Ärmeren unterden sechstausend jährlich zu Richtern erwählten Bürgern verpflich-tete, kann daraus ermessen werden, daß man nach allen Anzeigenin Athen damals mit zweihundert Gulden oder Hundertvierzehnpreußischen Thalern jährlich eine Familie ernähren konnte, und daßfolglich drei Obolen für die nothdürftige Eristenz eines einzelnenBürgers hinreichten. Auch die Bezahlung für die Theilnahme ander Volksversammlung soll Perikles eingeführt haben; doch wardiese nicht bedeutend. Sie betrug nämlich bestimmt nur einenObolen, welchen jeder Theilnehmende, wenn er wollte, sich bezahlenlassen konnte; erst im Jahr 393 v. Chr. wurde sie auf drei Obolen