Band 
Erster Band.
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Geschichte der alten Welt.

aus Land hatten retten können. In Athen machte man aus demUntergang der vielen schiffbrüchigen Bürger und aus der Nicht-Erfüllnng der den Todten schuldigen Pflicht den Anführern einVerbrechen. Thcramenes und Thrasybul, auf welche die Strategenin ihrem schriftlichen Berichte die Schuld der versäumten Pflichtgegen die Unglücklichen geschoben hatten, traten als Ankläger auf,und die acht Anführer, welche in der Schlacht den Oberbefehl ge-habt hatten, wurden sogleich ihrer Stellen entsetzt. Als hierauf dieLetzteren, mit Ausnahme von zweien, welche der drohenden Gefahr gleichvon der Flotte aus durch die Flucht ausgcwichen waren, nachAthen zurückkamen, wurde» sie unmittelbar nach ihrer Ankunft in derStadt verhaftet und vor der Volksversammlung angeklagt. ZumUnglück für sie ward gerade ein allgemeines Volksfest gefeiert, beiwelchem alle Anverwandten der in der Schlacht Umgekommenen inTrauerklcidern erschienen, und durch ihr Aussehen und ihre Zahleinen tiefen Eindruck auf die Gemüther des Volkes machten. DieFeinde der Angeklagten benutzten dies, und wußten außerdem nocheinen, der Verfassung des Staats widerstreitenden, Beschluß des vondem Volke übereilt dazu bevollmächtigten Senats durchzusetzen, nachwelchem in der nächsten Volksversammlung über Leben und Todder Anführer abgestimmt, und die Verurtheiltcn hierauf sogleich,ohne sich weiter vertheidigen zu dürfen, hingerichtet, ihre Güteraber eingezogen werden sollten. Die damaligen Prptanen wider-setzten sich zwar einem Verfahren, welches die Verfassung des Staatsund die heiligsten Rechte jedes Bürgers untergrub; allein sie wur-den von den Demagogen durch Drohungen eingeschüchtert und zumSchweigen gebracht, mit Ausnahme eines einzigen von ihnen, desPhilosophen Sokrates, welcher dessen ungeachtet fortfuhr, auf dasnachdrücklichste gegen ein solches Verfahren zu Protestiren. Alleacht Anführer wurden zum Tode verurtheilt und die sechs an-wesenden sogleich hingerichtet (im Oktober 405 v. Chr.). DiesesVerfahren gegen verdiente Feldherrn erscheint bei der Nachwelt alsein Flecken der ganzen athenischen Verfassung; wer aber bedenkt,daß die in jener Schlacht Gebliebenen ihre Vaterstadt aus der größ-ten Gefahr gerettet haben, daß in einem Staate, dessen Bestehenganz und gar nur auf der Tüchtigkeit seiner Mitbürger beruhte,eine Vernachlässigung der den Tapferen schuldigeil Rücksicht ent-