Band 
[Achtzehnter und neunzehnter Band.]
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Holland. Umwandlung in ein Königreich. 101

Unterwerfung unter einen fremden Herrscher nicht, wohl aber derZumuthung, daß sie selbst um einen solchen bitten sollten. IhreWeigerung scheiterte jedoch an dem unbeugsamen Willen des Kai-sers. Sie mußten sich im Juni 1806 dazu bequemen, Louis Bona-parte zu ihrem erblichen Könige zu wählen und unter der Formeines mit Napoleon geschlossenen Vertrages eine monarchische Ver-fassung anzunehmen. Schimmelpenninck bot vergebens Alles auf,um die Bestätigung dieser Verfassung durch die Generalstaaten zuverhindern. Als ihm dies nicht gelang, wahrte er wenigstens seineeigene Ehre, indem er, um für seine Person nicht einwilligen zumüssen, in den Privatstand zurücktrat und alle Ehren und Geschenke,welche der neue Herrscher ihm anbot, ausschlug. Den Holländernwar in der neuen Verfassung zugestanden worden, daß ihre Staats-schuld anerkannt, ihre Sprache in allen öffentlichen Acten gebrauchtund die Staatsämter nur mit Eingeborenen besetzt werden sollten.Dies half ihnen jedoch wenig, weil die Hofämter zum Theil anFremde übertragen werden mußten, die Armee aber den Franzosenangehörte. Auch blieb der neue König erblicher Connetable vonFrankreich, und Napoleon hatte ihm überdies förmlich verboten, einHolländer zu werden (bie cesger pas ä'stre branqsis!).

Auch in Deutschland wurde 1806 ein Glied der Napoleoni-schen Familie als Herrscher eingesetzt, ohne daß jedoch, wie in Hol-land, die künftigen Unterthanen desselben vorher der Form nachbefragt worden wären. Nachdem nämlich Preußen im Februar1806, wie wir unten sehen werden, Eleve und Wesel an Napoleonhatte abtreten müssen, wurden diese Landstriche mit dem von Baierneingetauschten Herzogthum Berg vereinigt und im März alsGroß-herzogthumBerg dem Schwager des Kaisers, JoachimMürat,geschenkt. Dieser blieb, da er die Würde eines Groß-Admirals vonFrankreich erblich behielt, ebenfalls Franzose. Seine Unterthanenhatten aber doch wenigstens den einen Vortheil,- daß sie von demDrucke des römischen und deutschen Rechtes befreit und, ohne eineAblösungssumme zahlen zu müssen, der Feudal-Lasten entledigt wur-den. Auch schaffte der Franzose nicht, wie die neuen Könige vonBaiern und Würtemberg, die Stände des Landes ab.

Von den beiden zuletzt genannten Fürsten wurde der eine nebstdem Kurfürsten von Baden schon im Jahre 1806, der andere ein