Frankreich, Rußland u. Preußen. Frieden v. Tilsit. jZg
narchen, welche gestern noch die erbittertsten Feinde waren, heuteaber sich auf eine solche Weise mit einander aussöhnen, daß sie denUndank und die Treulosigkeit zum Kitt ihres Bundes machen und,wie einst die Triumvirn Rom's, einander die eigenen Freunde auf-opfern, die sie gewaltsam mit in den Kampf geschleppt hatten: einneuer und schrecklicher Beweis, um welch hohen Preis Eroberungenund kriegerische Größe erworben werden."
Der öffentliche Vertrag zwischen Rußland und Frankreich ent-hält gleich anfangs die Erklärung, daß Napoleon aus Gefälligkeitgegen Alexander sich darauf beschränke, dem preußischen Könige blosdie Hälfte seines Reiches zu entreißen. Dieser sollte nämlich nichtnur Hannover und alle übrigen rechts der Elbe gelegenen Besitzungen,sondern auch die bei den zwei letzten Theilungen Polen's erhaltenenLänder nebst dem südlichen Theile von West-Preußen verlieren. Eingroßer Theil der Besitzungen rechts der Elbe sollte zugleich mitBraunschweig, Kurhessen und Anderem vereinigt, und unter demNamen Königreich Westphalen dem jüngsten Bruder Napo-leons, Hieronymus, gegeb n werden. Die übrigen Abtretungensollten unter dem Namen Herzogthum Warschau dem Königevon Sachsen zufallen, jedoch mit Ausnahme der Stadt Danzig undeines Landstriches um Bialystock herum. Den Letzteren erhieltAlexander als seinen Antheil am Raube seines bisherigen Bundes-genossen; Danzig aber ward für eine Republik erklärt, welche unterdem Schutze des französischen Kaisers und des Königs von Sachsenstehen und eine französische Besatzung erhalten solle. Übrigens warund blieb das neu geschaffene Herzogthum Warschau nur ein vor-geschobener Posten gegen Rußland und Ostreich. Auch ward esnoch dazu durch vorbehaltene Dotationen und Domänen für fran-zösische Soldaten, Hosleute und Diplomaten ausgesogen. Den Königvon Preußen ließ man sogar im eigenen Lande nicht Herr bleiben;denn es ward in dem russisch-französischen Vertrage ausgesprochen,daß derselbe dem Könige von Sachsen eine Militair-Straße durchSchlesien nach Warschau gestatten müsse. Was die übrigen Be-stimmungen des zwischen Napoleon und Alexander geschlossenenVertrages betrifft, so wurden Oldenburg, Mecklenburg und Sachsen-Koburg ihren früheren Herren zurückgegeben; die Herrschaft Jeveraber, welche Alerander's Großmutter, Katharina II., von ihrem