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Geschichte der neueren Zeit.
Schon im November 1807 wurden mehrere Legationen des Kir-chenstaates von französischen Truppen besetzt. Im Januar 1808rückten diese unter dem General Miollis bis in die Nähe vonRom vor, und am 2. Februar drangen sie in die Stadt selbst ein.Sie besetzten sogar die Engelsburg und behandelten den Pabst alsGefangenen. Plus protestirte gegen die ihm angethane Gewalt,und wies Alles zurück, was Miollis in Napoleon's Namen alsGrundlage einer zu schließenden Übereinkunft forderte. Vergebenssuchte ihn Napoleon dadurch zu beugen, daß er im März vierzehnKardinäle aus Rom fortführen ließ, und dann vier Legationen mitdem Königreich Italien vereinigte. Der Pabst blieb unerschütterlichfest, und setzte den weltlichen Waffen Napoleon's geistliche entgegen,indem er ihm mit dem Bannflüche drohte. Er war dabei um somehr ganz in seinem Rechte, da ja Napoleon selbst ihn im Con-kordat als gebietendes Oberhaupt der Kirche anerkannt hatte; undwir können nicht gleich den Franzosen seine Drohung lächerlich fin-den, weil ja von keinem Banne des Mittelalters, d. h. nicht voneiner bürgerlichen, sondern von einer rein kirchlichen Maßregel, derAusstoßung aus der Kirche, die Rede war. Napoleon ließ, ohneRücksicht auf die päbstliche Drohung, immer härtere Maßregeln ge-gen Pius und die Kardinäle ergreifen; dieser aber brachte ihn da-durch in Verlegenheit, daß er deutsche und französische Bisthümerunbesetzt ließ und neu ernannten Bischöfen seine Bestätigung ver-sagte. So dauerten die gegenseitigen Feindseligkeiten fort, bis Na-poleon im Mai 1809 zum zweiten Male die Hauptstadt desjenigenKaisers eroberte, dem er die Krone Karl's des Großen entrissenhatte. Die Franzosen waren kaum in Wien eingerückt, als Napo-leon die Rechte Karl's des Großen in ihrem ganzen Umfange gegenden Pabst geltend zu machen suchte. Am 17. Mai erließ er vonSchönbrunn aus ein förmliches Absetzungs-Decret gegen den Pabst.Die demselben beigefügten Rechtsgründe stützten sich besonders aufden Satz, daß einst Karl der Große den Päbsten Land und Leuteals Lehen seiner Krone geschenkt habe, obgleich das von diesem Kai-ser hergeleitete Recht mit allem dem, was Napoleon früher zugestan-den hatte, im Widerspruch stand. Einen anderen Entscheidungsgrundglaubte Napoleon aus dem Treiben der sogenannten Carbonari in