Frankreich. Das Couttneutal-System.
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3. Schwedische Angelegenheiten von der ErwählungBernadotte's an his 'zum Beginne des russischenKrieges.
Seit der Zeit des Schönbrunner Friedens wurde Napoleon'sVerhältniß zu den Großmächten des Continents, mit denen er dochscheinbar verbündet und befreundet war, immer verwickelter und be-denklicher, so daß er nach und nach mit allen zerfiel. Diese all-mälige Jsolirung Napoleon's, welche endlich seinen Untergang herbei-führte, war eine natürliche Folge seines politischen Systems. Siewurde aber außerdem noch durch einen besonderen Theil seiner Poli-tik, das sogenannte Continental-System, gefördert und beschleunigt.Es wird daher zweckmäßig sein, vor allem Anderen der Entwicke-lung dieses Systems zu gedenken und dann erst auf das sich änderndeVerhältniß Napoleon's zu den Großmächten überzugehen.
Nachdem Napoleon durch die Decrete von Berlin und Mailand(s. S. 129 und S. 167 f.) die Handelssperre gegen England ange-ordnet und den einzelnen Staaten aufgedrungen hatte, benutzte erim Laufe des Jahres 1810 seine Übermacht, um alle Nachtheileseines Handels-Systems auf Frankreich's Verbündete zu wälzen unddagegen alle Vortheile desselben sich selbst zuzuwenden. Dies ge-schah durch die Decrete von Antwerpen, von Trianon undvon Fontainebleau, welche nach einander im Juli, August undOktober 1810 erlassen wurden. Diesen Verfügungen zufolge durstekein Schiff nach einem fremden Hafen auslaufen, ohne mit einerLicenz, d. h. mit einem von des Kaisers eigener Hand unterzeich-neten Erlaubnißschein versehen zu sein. Ferner wurde die Einfuhrvon Colonial-Waaren gestattet, aber nur gegen eine Abgabe, welchedie Hälfte ihres Werthes betrug. Außerdem ward in Betreff derverbotenen englischen Waaren befohlen, daß dieselben künftig nichtmehr blos confiscirt, sondern auch verbrannt werden sollten. End-lich wurde noch dazu die erwähnte Abgabe auch von denjenigenWaaren zu erheben begonnen, welche in Folge der kaiserlichen Li-cenzen eingeführt, und deshalb in gutem Glauben gekauft wordenwaren. Diese Abgabe war also ein förmliches Erpressungsmittel,vermittelst dessen die Völker des Continents zu Gunsten der kaiser-lichen Kasse ausgesogen werden sollten. Auch die Licenzen waren