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Frankreich und Preußen 1811 und 1812.
der sich den Schein der Friedensliebe zu geben suchte, theils weilFriedrich Wilhelm die friedlichen Versicherungen desselben für baareMünze nahm. Alexander lehnte zwar, da er sich über die wirklichenAbsichten Napoleon's nicht täuschte, alle Anträge ab, blieb aber durchdie preußischen Franzosen-Feinde, die sich bei ihm befanden, fort-während mit Friedrich Wilhelm im Einverständnisse. Am 24. Februar1812 wurde endlich der Bundesvertrag zwischen Preußen und Frank-reich abgeschlossen. Wie sehr die Preußen in ihrem Rechte waren,als sie diesen Vertrag schon ein Jahr später brachen, könnte ausden nach dem Abschlüsse desselben erlassenen militärischen Instruk-tionen sehr leicht nachgewiesen werden; denn vermöge dieser Befehlewurde Preußen nach wie vor als ein feindliches Land behandelt.Der Vertrag war ein doppelter, nämlich ein öffentlicher und eingeheimer« In dem Ersteren verbürgten beide Staaten einanderihren gegenwärtigen Territorial-Bestand, und versprachen sich be-waffnete Hülfe gegen jede europäische Macht. Auch ward in einembesonderen Artikel desselben das Continental-System aufs neue an-erkannt und seine Anwendung gegen Rußland beschlossen. Der ge-heime Vertrag verbürgte dem preußischen Staat einerseits eineGebietsvergrößerung, die jedoch als eine bloße Entschädigung für dieLasten und Opfer des Krieges dargestellt wurde, legte ihm aberandererseits auch mehrere sehr drückende Verpflichtungen auf. Daspreußische Kabinet mußte nämlich versprechen, dem französischenHeere gegen sofortige oder spätere Bezahlung die nöthigen Lebens-mittel zu liefern, sich gewisse Anordnungen in Betreff der Landes-festungen gefallen zu lassen, zwanzigtausend Mann zum russischenKriege zu stellen, dessenungeachtet aber weder die durch den TilsiterFrieden auf zweiundvierzigtausend Mann beschränkte Zahl seinerTruppen zu vermehren, noch ohne Erlaubniß der Franzosen irgendeine militärische Bewegung zu machen. Das Letztere brachte diepreußische Regierung um den Hauptvortheil, den sie von dem fran-zösischen Bündnisse gehofft hatte. Sie mußte aber außerdem nochgleich nach dem Abschlüsse des Bündnisses zugeben, daß alle An-hänger einer nationalen Politik oder, wie man sie insgesammt ohneUnterschied nannte, alleTugendbündler, ein Blücher, Scharnhorst,Gneisen»», Sack, Justus Grüner und Andere, von ihrenÄmtern und aus der Umgebung des Königs entfernt wurden.