J a h r.
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Jahren, die alsdann Schaltjahre (anni bissextiles ) lieifsen,entweder einen Tag ( dies intercalaris') oder einen ganzenMonat ( mensis intercalaris) mehr als den übrigen, die gemeineJahre (anni cammunes) heilsen, beilegt.
Die Anordnung der bürgerlichen Jahre (anni civiles )bei den verschiedenen Völkern gründet sich entweder auf dasSonnenjahr oder auf das Mondenjahr, und bei den meisten Völ-kern wird selbst das Mondenjahr durch Einschaltungen an dasSonnenjahr angeknüpft; nur die Türken haben ein reines Mon-denjahr, dessen Anfang durch alle Jahreszeiten durchrückt.
Die Kenntnifs, dals das Sonnenjahr 3654 Tage umfafst,besafsen schon die Aegyptier. Da sie aber durch Festtage undheilige Gebräuche an die Zahl der 365 Tage gebunden waren,so behielten sie ein unveränderliches Jahr von 365 Tagen ohneEinschaltung bei *, und vier ihrer Jahre waren um einen Tag zukurz, so dafs nach 365J- . 4 = 14GI Jahren erst der Anfangdes Jahres wieder in die genaue Jahreszeit, auf den Tag desSonnenjahres (so fern man hier 3654 als dessen genaue Längeaßnimmt) zurückkam, wo er allezeit zu Anfang dieses Zeit-raumes gewesen war. Diese Periode ist die Hundssternsperiode( ann,us magnus s. canicularis') , und wenn man annimmt, dafsbeim Anfänge oder bei Einführung dieser Zeitrechnung derErühaufgang des Sirius mit dem Anfänge des Jahres zusammentraf, so trat eben dieses Zusammentreffen erst im 1461. Jahredieser Zeitrechnung wieder ein. Nach Cekscuunus traf imJahre 139 unserer Zeitrechnung der Anfang des AegyptischenJahres mit dem Frühaufgange des Sirius zusammen , und 1322Jahre vor Christo scheint also dieses unveränderliche, aber inBeziehung auf die Erscheinungen der Sonne und der Jahreszei-ten bewegliche Jahr eingeführt zu seyn.
Da es hier nicht der Ort ist, die Jahre der verschiedenenVölker, deren Jvenntnifs nur in Beziehung auf die Geschichtewichtig ist, anzugeben, so geheich sogleich zu den Einschal-tungsarten über, die bestimmt waren, das bürgerliche Jahr mitdem wahren Sonnenjahre in Uebereinstimmung zu bringen.
1 Jdeleä I. 126 . Ich werde mich hier immer nur auf Idelerstreffliches Buch beziehen, und darf dieses um so mehr, da er wirklichaus den Quellen geschöpft, und, wo es nöthig ist, diese wörtlich ange-führt hat; die minder wichtigen Stellen sind wenigstens vollständig an-gezeigt.