Cap. ». Der «estphäüsche Friede.
rsg
rlez!
:««,!
«s
im
H>
N
>karl
nm.
«chte Stelle im Kurfürstencollegium für ihn creirt:mim das Haus Bayern ausstürbe, so soll Pfalz indie fünfte Stelle zurücktreten, die Oberpfalz ihm«der zufallen, und er die bayerischen Allvdialerbenentschädigen. Hergestellt wurden gleichermaßen dieübrigen vertriebenen Linien des pfälzischen Hauses.Mr wurden gewisse Lehen ausgenommen, welchedenen blieben, die sie im Krieg von denjenigen em-pfangen hatten, welche in der Pfalz die Gewalt
Eben so wurden die Herzoge von Würtemberg«der eingesetzt, und es blieben bei der GrafschaftMümpelgard sowohl die in Elsaß gelegenen Lehen,als Clairval und Passavant in Hochburgund.
Amnestie galt auch für den Markgrafen von Ba-den zu Hochberg, und was in dem Restitutionsedictihn anging, wurde, wie diese ganze Acte, durch denFrieden vernichtet.
Es galt auch dem Herzog von Croi der Friede,und sollte seine Anhänglichkeit an Frankreich ihmunschädlich seyn.
Wer sonst, ehe er die Partei Frankreichs oderSchwedens ergriffen, etwas eingebüßt, bekam nichtszurück, wohl aber, wenn er erst nach seiner Erklä-rung für die Kronen solchen Verlust erlitten hatte.So wollte der Kaiser auch in Böheim und in denErblonden den evangelischen Unterthanen Gerechtig-keit widerfahren lassen; doch wurde, was sie einge-büßt, betrachtet als nach Kriegsrecht verloren.