r;y XXI. Buch. Die Zeiten bei dreißigjährigen K,jeg«.
Der westphälische Friede entschädigte den Landgrasen zu Hessenkassel durch die secularisirte MnHersfeld, den Besitz des größten Theils der M ^phälischen Grafschaft Schaumburg und Anerkennn»-des Lehenrechtes auf den geringern Theil, welch» !der Schwager des letzten Grafen, Graf und MHerr zu der Lippe, erhielt. Nicht weniger muckdie Lehensherrschaft über die Grafschaft Waldeck (einan Mineralien reiches, fruchtbares, ihm wohlgelepnes Land) dem Landgrafen bestätiget und gewährleistet. In beiden Linien von Hessen wurde dasErstgeburtrecht festgesetzt. So viele Vortheile erwarb ein Haus ohne selbst regierenden Fürsten (NilHelm VII. war minderjährig), das von seinen Berwandten gedrückt, von seinen Generalen verrathen,und in die größte Gefahr Ruins gebracht wurde,durch den Geist und Muth Amaliens von Hm»,der Wittwe Wilhelms VI.
Die neuen Herren der secularistrten geistlichenFürstenthümer bekamen ihre Stelle auf der Ba»lweltlicher Fürsten. Protestantische Bischöfe undPra-laten wurden zu Lübeck, Wechselsweise in Osnabrück,zu Quedlinburg, Hervorden, Gernrode undGanderS-heim erwählt. Dafür, daß das Haus Holstein dieSecularisativn Lübecks aufhielt, beschloß das Dom-capitel, nach einander sechs Bischöfe vorn Hause Hol-stein zu erwählen; der sechste erhielt, daß sein SohnCoadjutor wurde. Es wurde bestimmt, daß, st oftin Osnabrück die Reihe Protestanten treffe, der Bi-
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