82 XXII. Buch. Übergewicht der Kbnige von Frank«-.«.
Nation vorbehalten. Friedrich entsagte eidlich jedemGedanken der Herstellung despotischer Macht. Eswurde beschlossen, daß Schweden ein freies, un-theilbares Reich bleibe, wovon der König auch ap-panagenweise nichts veräußern möge; daß der Kö-nig ein dem lutherischen Lehrbegriffe ergebenerProtestant seyn soll; daß er ohne den Reichsrath undReichstag weder Krieg führen, noch Gesetze geben,oder Auflagen ausschreiben, oder die Münze verän-dern, oder die zu Unterhaltung des Wehrstandes be-stimmten Summen sonst verwenden, oder in Sachender Manufacturen, des Handels und Seewesensden getroffenen Anstalten zuwiderhandeln möge.
Der Ritterstand (von dessen Seele, dem Gra-fen Arvöd Horn, diese Gesetze vorzüglich ausgingen)bestand aus mehr als zweitausend Familien. Dergeistliche Stand, aus dem Erzbischofe zu UM,zehn Bischöfen, drei Superintendenten, drei Uni-versitäten. Der Bürgerstand aus den Einwohnernvon hundert und drei Städten, deren Zahl zu derganzen Volksmenge Schwedens sich wie eines zudreizehen verhielt. Auch der Bauernstand verord-nete Stellvertreter auf die Reichstage.
Reichstage sollten je zu drei Jahren, auskörneliche Ausschreiben, oder wenn der König sie verwei-gere , von dem Reichsrath, oder durch das Gesetzselber versammelt werden; in außerordentlichenFällen, wenn es dem König und Reichsrath er-forderlich scheine. Dann soll jeder Stand besonders
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