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[Zweiter Band.]
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Cap. s. Der römische Hof und die Jesuiten. 197

Geistlichkeit verordnet, ihr Eigenthum den ordent-lichen Steuern unterworfen, Appellation an denPapst verboten, und über alle seine Befehle dasErequatur als unentbehrlich festgesetzt worden. DerPapst, höchst unwillig, zu sehen, was ein so kleinerzürst, Herr eines ursprünglich der Kirche lehnba-ren Staats, gegen sie wagte, vergaß, daß Ferdi-nand Bourbon ist, und alle Mächte seine Sache fürdie ihrige hielten, und „auf daß Seiner Heiligkeit„nicht könne vorgeworfen werden, in Sachen der„kirchlichen Freiheit die Sache Gottes selbst ver-nachlässiget zu haben," sprach der Papst das Inter-dikt wider ihn. Da wurden die Jesuiten auch ausdem Parmesanischen vertrieben, und die Untertha-nen des Herzogs erhielten Befehl, das von Romdalirte Breve nicht für ein Werk des Papsts zu hal-ten. Frankreich, Spanien, die italienischen Fürstensachten Vermittelung für den Herzog; Clemenssprach: „Ich habe nach meiner Pflicht gehandelt;„wie gering meine Macht ist, weiß ich; aber auch„wenn ich mächtiger wäre, ich würde keine Hülfe„in Truppen suchen; dahingegen ich weit lieber,„wie jene ersten Nachfolger St. Peters, mein Leben„im Elend beschließen will, als am Rande des Gra-bes meine grauen Haare schänden durch Verrätherer„an meiner Pflicht."

Zur selbigen Zeit erneuerte der Hof zu Neapolisdie Farnesischen Ansprüche auf Castro und Ronci-glione; der Herzog von Modena auf das Ferraresi-