284 XXI V. Buch. Zustand von Europa im Jahr 17 s;.
der Ehrschatz *) gerechnet; Fremde, Unehliche rerund wer ohne natürliche Erben oder letzte Willens- beiVerfügung starb, waren dem Albinatsrecht G>unterworfen; für verkaufte Edellehen wurde eine ge- Gedoppelte Abgabe*^)bezahlt; eine andere ****) beim delEintritt in ihren Besitz oder wie Lehenserkenntlich- Sikeit. Vom ersten Jahre ihres Verkaufs eine Zug- bejsumme *****); todte Hände bezahlten für die Er- ge>Werbung bürgerlicher Güter-s), und alle zehn Jahre th>und bei Regierungsveränderungen das Amortisa- R>tionsgeld; weiter wurde der Verfall der Güter ei-nes Verbrechers -s-s) und der Ertrag erledigter Be- inneficien -fs f) hieher gezählt. Z>
Mit diesen Artikeln war das Einkommen von rsWald und Wasser verwandt: es fiel von Freveln der LaJagd und Holzung -s-s-ss), von dem Hau, von ver- ? tmpachteter Jagd, Fischerei und Wassernutzung. ge
Von der Land steuer -ichss-s) waren Geistlichkeit und er.
Adel, die Dienerschaft des Königs und königlichen chHauses und der Militärstand frei: sonst war sie nitheils persönlich, theils reell, theils eine Subven- G
tion: persönlich wurde sie von allen Pächtern lie- zä
gender Güter nach Schätzung ihres Ertrags bezahlt; in- sä
les l.oäs. > Oroit ll'auIiLino. I« Nj
et Is Keyulnt. *"*) 1o Keliof. *****) )<.
1er nouveaux ^ec^uets. 1a maiture. ^
1a IVeßsIe. Lxxlo^s e( aw.enäes. —.