Einleitung. 17
unter einer aufgeklärteren Gesetzgebung, noch weit höhergestiegen seyn müsste *).
Die Ergründung der Wahrheit setzt daher nicht dieIlenntniss von vielen, sonder n nur von den wesentlichenund wahrhalt einwirksamen, Thatsachen voraus; fernerderen Beobachtung aus allen Gesichtspunkten, und vor-züglich ihre Benutzung zu bündigen Folgesätzen, so wiedie Versichertheit, dass die ihnen zugeschriebene Wirkungin der That aus ihnen , und aus keiner sonstigen Quelle,entspringe. Jede andere Thatsachenkenntniss ist eine Trö-delbudc, woraus sich nichts schöpfen lässt — eine Alma-nachsbildung. Allein man übersehe jt nicht, dass eben dieSammler solches windigen Besitzthums, Leute von hellemGedächtnisse und finsterem Verstände, welche gegen diegediegensten Wissenschaften, die Früchte einer umfassen-den Erfahrung und einer gereiften Urtheilskraft, declamiren,welche jedesmal ein Ilohngeschrei über Schulsystematikerheben, so oft man aus ihrem Schlendriangeleisef heraus-
*) Hieraus erhellt auch, \vafum die Nationen fast niemals Vor-theil aus der Schule der Erfahrung schöpfen. Die Bedingung diese»Vortheils wäre die Einsicht des grossen Haufens in die Verknüpfung».wischen den Ursachen und Wirkungen: eine Einsicht, welche nichtsgeringe Aufklärung und grosse Ueberlegungskraft voraussetzt. Wä-ren die Nationen fähig, die Erfahrung zu benutzen, so bedürftensie auch keiner Erfahrung mehr: der gesunde Menschenverstandwürde ihnen genügen. Hierin liegt einer der Gründe, wesshalb eineunaufhörliche Leitung ihnen Noth ist. Ihr höchster Wunsch musssich darauf beschränken, dass iliro Gesetze im Sinne des Gemein-wohls verfasst und gehandhabt werden möchten. Dies ist das Pro-blem, welches von den verschiedenen Staatsverfassungen mehr odermiuder vollkommen gelöst wird.
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