Band 
Erster Band.
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A b t ii. L Cap. i .

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»wirthschafts-Producte — bereichert, den Consumen-»ten, welcher dieselben kauft. Somit ist es eine durchaus»uneigentliche Behauptung: dass der Gewinnst des Grund-»eigenthümers ein Zuwachs von National-Einkommen sey.«Demnach wird also dern einzigen Werthe, welchen dievormaligen Physiokraten für ein Einkommen gelten Hessen,sogar das Prädicat eines Einkommens abgesprochen! —Der nämliche Schriftsteller sagt, in einer anderen Stelle:

# »Das Einkommen, womit ein GonsumentDasjenige bezahlt,»was den Gewinnst von einer Länderei ausmacht, existirt»in der Hand des Consumenten schon vor dem Einkäufe»des Productes. Wäre das Product wohlfeiler (d. h. müsste»der Consument nicht den Ländereigewinnst bezahlen), so»würde der Werth dieses Ueberschusses in seiner Hand»bleiben, und darin ein steuerbares Object bilden, welches»gerade ebenso reell wäre als in dem Falle, wenn, kraft»des Monopols, dieser nämliche Werth in die Hand des»Grundeigenthiimers übergegangen ist*).« — Man sieht,dass, dieser Theorie zufolge, das Monopol des Grundeigen-tümers lediglich nur dazu führt, demselben das Rechtzu geben, die Productionskosten zu steigern — auf Kostendes Consumenten. Anhangsweise wird daraus der Schlussgezogen, dass die Arbeit allein wahrhaft productiv sey,und einen gänzlich neuen Werth in die Gesellschafteinführe. #

Widerlegung dieser Lehre.

Hierauf lässt sich Folgendes entgegnen. Ein wahrhaftesMonopol ist dasjenige Recht, kraft dessen Geld — oderüberhaupt irgend ein Werth — aus der einen Tasche ineine andere hinübergezogen wird, ohne dass die betreffendeWaare an Brauchbarkeit um einen Gran zugenommen hat.Der Speculant, welcher alles Getreide eines Bezirkes zu-sammenkauft, und hinterher den Umstand, dass allein er

*) Band 111. Seite 213 .