Band 
Erster Band.
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418
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4.8

Anhang.

terhalten das Gut nicht in gleich gutem Stande; und häufigmuss man ihnen Pachtnachlässe bewilligen*).

Vom Theilhauc.

Wenn der Boden noch undankbarer ist, oder wenn, auseiner oder der anderen Ursache, die kleinen Grundbesitzerrar sind, so entbehrt der grosse Gutsbesitzer dieses Aus-kunftsmittels der Zerspaltung in kleinere Pachtstucke: dennNiemand würde sich darum melden; sie würden der Mühenicht lohnen, Gesinde, Mobiliarschaft, Zugvieh undlleerdendarauf zu transportiren. Er schlägt daher einen anderenWeg ein, und veranstaltet einen T h e i 1 b a u: d. li. er rüstetsein Gut mit Vieh aus, mit Geräthschaften, — kurz, mitAllem, was zu dessen Bewirthschaftung unentbehrlich ist,und setzt darauf einen Bauern (sammt Familie), genanntTheilbauer (Arbeiter um den Halbtheil des Boh-Er-trages): dem gewöhnlich, zum Lohne seiner Mühe, die Hälftedes Erzeugnisses zugesichert wird. Man schlägt zu einemsolchen Theilbauer-EIof ebensoviel und noch mehr Feldstückeals die Grosspacht - Höfe enthalten, zumal, wenn man die,in dergleichen Districten, häufigen Haide - Strecken mitein-rechnet, die zu Weiden dienen. Das Quantum von Thie-ren, welches dem Theilbauern anvertraut wird, und dessfcnZuwachs er mit seinem Gutsherrn theilen muss, heisst:eisernes Vieh. Da derselbe aber mit nichts dafür zuhaften vermag, so übt der Gutsherr oder dessen Verwaltereine ängstliche Aufsicht über ihn aus, um zu verhindern,dass der Theilbauer durch übermässige Viehverkäufe das ihmanvertraute Viehstand-Capital angreife.

Diese Bewirthschaftungsart ist eine erbärmliche: w r eilsie mit zu wenigem Capitale betrieben wird, und jede Lustzum Ersparen und Melioriren erstickt: denn welcher vonBeiden (der Eigenthümer oder der Theilbauer) eine Melio-

*) D es tu t t-Tracy: Ideologie; Bd. IV. S. 186 — 1 38 . —Die Franzosen nennen diese Art von Feldwirthschaft: petit« cul-turc. M.