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A 11g em eine Tlicorie der Betteurrung, und Gemälde
von ihrem Einflüsse auf den Staatjkürper,
Vom gegenwärtigen Standpunkte der National - Oekono-mie aus, muss, wie mir scheint, die Fundamental-Theorieder Besteuerung so lauten:
Die Steuer ist ein Werth, welchen die Gesellschaft ent-richtet hat, und welcher, durch die damit vorgenommencConsumtion ihr nicht zuriiekerstattet wird. (
Sie kostet der Gesellschaft nicht blos die Werthe, wc'c' esie dem Staatsschätze zufuhrt, sondern auch die Erhebungs-spesen und die persönlichen Dienste, so wie den Werth allerProducte, deren Erschaffung sie hintertreibt.
Das freiwillige oder erzwungene Opfer, welches ausder Steuer entsteht, trifft den Steuerpflichtigen in seinerEigenschaft als Producent, wenn es seine Gewinnste, dasheisst, sein Einkommen, schmälert; es trifft ihn hingegenin seiner Eigenschaft als Consument, wenn es seine Ausgabenverstärkt, indem es die Producte vertheuert.
Da nun aber eine Verstärkung der Ausgaben geradesoviel gilt, wie. eine Schwächung des Einkommens*) so kannman behaupten, dass die Steuer ein, von den Einkünften derStaatsgesellschaft entnommener, W T erth sey.
In den meisten Fällen trifft die Steuer den Steuerpflich-tigen in seinen beiderlei Eigenschaften, als Producent undals Consument, zugleich: und wenn er die Staatslasten nichtneben seiner eigenen Consumtion, mit seinem Einkommenbestreiten kann, so greift er seine Capitale an. Werdendie, solchergestalt angegriffenen, Capitalwcrthe des Einennicht durch Ersparnisswertho eines Anderen vergütet, sogeräth der Nationalreichthum in Verfall.
Derjenige, welcher dem Steuer-Einnehmer den Betragder Abgabe bezahlt, ist nicht immer der eigentliche Steuer-pflichtige: wenigstens nicht für die volle Summe des be-zahlten Werthes. Oft erscheint er, wenn auch nicht inHinsicht der ganzen Steuer, so doch wenigstens in Hinsichteines Theils davon, als blosser Vorschussgeber , welcher,
*) Siehe, unten den Aus/.ug der Hauptgrumlsätze, uuter denWorten Einkommen und Heicüthum.