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Rentenzahlung; und macht sich um den ganzen Werthdes Capital» ärmer, wenn er es consumirt, Dies thuu aber•ufborgende Nationen jedesmal.
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ABSCHNITT II.
Vom Staats-Credit, und den Ursachen seinesSteigen» und Sinkens*).
Warum eine despotische Regierung nicht desselben
Credit« geniesseu kann, wie eine repräsentative.
Der (IIYentliche oder Staats-Credit ist das Vertrauen,welches man in die, von der Regierung, crtheilten con-tractmnssigen Versprechungen setzt. Der Staat borgt zudesto billigeren Bedingungen, je vollkommener dieses Ver-trauen ist; und man darf alsdann vermuthen, dass die Un-terthanen desto minder steuerbelastet seyn werden, je mehrCredit die Regierung hat. Man wird sogleich sehen , biszu welchem Grade diese Vermutbung, durch die Erfahrung,gerechtfertigt werde.
Der Credit aller Regierungen war sehr unstetig, biszum Schlüsse des achtzehnten Jahrhunderts. Die unum-schränkten, oder beinahe unumschränkten, Monarchen llöss-ten wenig Vertrauen ein s ihre Einnahmen und Ausgabenwurden geheim gehalten : das Publicum konnte weder dieNatur ihrer Geldverlegenheiten, noch den Umfang ihrerHülfsmittel, beurtheilen. l)a, wo der Wille eines Einzigendas Gesetz macht, haben die Darleiher für die Zuverläs-sigkeit der Versprechungen kein anderes Unterpfand alsden guten Willen des Fürsten, oder des ruderführendenMinisters; die Thronbesteigung eines neuen Fürsten, oder
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*>) Ueber dieses hochwichtige Thema besitzen wir eine inoister-h.tl'te Schrift eines Deutschen: iVebeniu« »Der öffentlicheCredit'*; ite Aufl. Karlsruhe 1829.