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Dritter Band.
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A Bill A K G.

Joseph II. Iionnte die Klösterunterdriichung und die Be-schränkung der Papstgewalt, in seinen Staaten, nicht zuS’ande bringen*). Auf solche Weise haben viele Staatenschlechte Gesetze. Ihr Dichten und Trachten müsste dahingehen, wenn sie sich auf ihren Vortheil verstünden, guteGesetze zu erlangen, und zwar um den wohlfeilsten Preis-

Gesetzgeber bei den Alten.

Man hat Völher einen einzelnen Menschen zum Ge-setzgeber auserwählen sehen; und dieses Verfahren konntefür Nationen , die noch schlicht waren — ohne vielfacheVerschlungenheit der Gesellschafts Verhältnisse — genügen;allein bei unseren heutigen Sitten würde dieses Amt augen-scheinlich die Kräfte eines einzelnen Mannes übersteigen:weil er, wenn auch vollständige Eigennutzlosigkcit bei ihmvorausgesetzt wird , sich leicht von Vorurtheilen , Schul-systemen oder Leidenschaften unterjochen und bestimmenlassen könnte. Die Athenienser hatten unter des Dra-ll on Gesetzen zu leiden, und waren gezwungen, dieselbenlast insgesammt aufzuheben.

Fürsten, als Gesetzgeber.

Ist es der Fürst, welcher die Gesetze schmiedet, wiein den meisten monarchischen Staaten, so enthebt densel-ben die Vereintheit von mehreren Gewalten in seinerlland,die Herrschaft'über die Truppen, die Verfügung über denSchatz und die Leichtigkeit der Beschwerden - Erstickungfast aller Verantwortlichkeit. Dann werden die Gesetzeweit mehr im Interesse der Krone, der Kronbeamten undder Fürstengünstlinge abgefasst als in dem der Gesellschaft.Auch kann man noch hinzusetzen, dass in diesem Fall®die Gesetzgebung, selbst wann sie gut ist, wie grossentheil*die von Leopold für Toscana, oder von Friedrich B-

*) Peter I. konnte, in' Russland, die Strelitzen ausrotten;Ibrahim konnte die Mameluken in Egypten niedermetzeln; u,lt ^Mahmud 1t. die Janitscliarrn zu Constantinopel: allein sie'hatl* nes blos mit privilegirten Körperschaften zu tliun, die vom Wohl-wollen der Mehrzahl schlecht unterstützt waren.