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Hir Prenssen, doch nimmermehr unentgeltlich geschehe:denn der Fürst vergisst sich nicht, und noch minder sein
Hof.
Gesetze in den Re p r:is e n t a t i »-S t a a te n.
Sind die Gesetzgeber zahlreich, wie namentlich in denHepriisentativstaaten, so wei den die Gesetze wahrschein-licher dem Gesammt-Interesse gemäss auslällen; allein es•Ouss alsdann der Gesetzgeber fiir seine dem Publikumaufgeopferte Zeit und Mühe eine Entschädigung erhalten:denn derjenige Bruchtheil von Ehre und Dankbarkeit,Welcher alsdann jedem einzelnen Gesetzgeber zufüllt, istihm kein genügender Ersatz.
Die unbezahlten Gesetzgeber sind kostspielig.
Ea gibt einige Länder, wie, z, B. England, wo dieGesetzgeber durchaus keine Entschädigung erhalten; alleintraurige Erfahrungen lehren, dass sie alsdann den Verfüh-rungen von Seiten der Krone, welche über die AemterUnd den Staatsschatz verfügt, allzusehr ausgesetzt bleiben.Hs Hessen sich neuere Nationen anlühren, wo diejenigenVolks-Vertreter, welche ihrem Auftrag am getreuestenblieben, die Einzigen waren, welche nie eine Belohnungerhielten*): was die Wurzel einer verabscheuungswerthenLegislation und einer allgemeinen Bestechlichkeit ist. DieMaxime, dass ein Staatsbürger sein ganzes Ich dem Vater-land unentgeltlich darzubringen habe , ist nicht nur keinHeil für die Gesellschaft, sondern ein arges Unheil. DerAweck der Gesellschaft ist es, einem Jeden seine Rechteseine Sicherheit, sein Eigenthuin zu schirmen, und nichtderen Aufopferung zu erheischen] und eben desshalbhaben auch die Bürger bei Aufrechthaltung der Gesell-schaftsordnung ihren Vorlheil. Leider haben wir hierin dieAnsichten der Alten geerbt. Bei diesen hing die Exi-ster >z des Vaterlandes einzig von dessen materieller Kraft
*) leb muss hier anmerken, dass auch Frankreich* Depu-*' r, c, nach derConstilnlion von i8i j, keine Remuneration empfangen.
M. .