Band 
Dritter Band.
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Abih. I. Cap. s.

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liegen. Die Gesellschaft muss, aus Gerechtigkeit wie ausEigennutz, wollen, dass die Dienste, welche man ihr leistet(und folglich auch die Arbeit des Gesetzabfassens) bezahltwerden; allein sie braucht nicht zu wollen, dass diese Ar-beit über ihren Werth bezahlt werde.

C A P I T E L II.

Vom Aufwande für die Staatspolizei.*)

Die achlechten Regierungen wollen Ton denlliirgernnicht unterstützt ic)d.

iXe schlechten Regierungen, welche die Gesetze wollenübertreten können, sobald es ihnen behagt, erlauben blosallein ihren Reamten , auf Vollstreckung der Gesetze an-zutragen; und diese Reamten sind beeifcrt, um sich noth-wendig zu machen und ihr Gutdünken dem Willen desGesetzes unterzuschieben, diese Maxime zur Oberherrschaftzu fördern. Nichts Alltäglicheres, in gewissen 1,ändern,als die Antwort eines Alguazils, eines Gendarmen, odergar eines Richters, an einen Bürger, der für das Publi-hum klagend auftritt: *\Vorein mengen Sie sich'*Has geht Sie nichts an!» Nichts ist geeigneter, eineNation gleichgiltig für das Gute zu machen; Jeder fürch-tet alsdenn, sich bloszustellen. Zu Rom sieht man, wieein Dolchstich versetzt wird, und hütet sich wohl, cs zubemerken.

Die einfachste Verwaltung ist «Iie beste.

Die Gesellschaftsordnung ist umso vollkommener, unddas Volk umso glücklicher, je minder vervielfältigt die

*) Sa» sagt „Administration civilc“: im Gegensätze vonJustiz, Militärverwaltung und auswärtigen Angelegenheiten. Fr ver-sieht darunter diejenigen Functionen, welche dem sogenanntenMinisterium des Inneren zusteiien , im Allgemeinen: denn über ein-zelne Zweige dieses V erwaltungs - Astes spricht er tiefer unten.

B * M.