Band 
Dritter Band.
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Gesetze und die Beamten sind. Es sind nicht die Ge-setze und die Beamten, welche jene Güter produciren,womittelst ein Yolli lebt und goniesst: sie fördern dieseGüter nur auf mittelbare Weise; und zwar nie ohne ei-nige Beschwernisse. Man unterwirft einen Silberlöffeleinem unerlässlichen Stempel: damit der Käufer nicht be-trogen werde; allein dieser Stempel ist es nicht, worindes Büffels Brauchbarkeit besteht. T)ie Zurichtung desSilberschniidles ist es; und diese rührt von keinem Ru-gierungsbeamten her. Per Stempel, wie nothwendig erauch seyn mag, ist eine Schwierigkeit — ein Aufwandmehr, worum die Schwierigkeit und der Aufwand derE ü ff e 1 fa b ri ca ti o n vermehrt wird. Pas Nämlichegilt von sämmtlichen Pingen, welche zum Unterhalt oderVergnügen des Bürgers dienen. Diese Dinge sind es, wo-von die Existenz und die Glückssteigcrung der Gesell-schaft wesentlich abhängt. Pie Gesetze und die Verwal-tung können blos als Heilmittel erscheinen, die durch un-sere Krankheiten nülhig werden, und deren man bestmög-lich muss zu entbehren wissen. Pie Gesellschaft könntesehr (iiglich ohne sie leben; nimmermehr aber ohne dieJ .ebensmitlel, das Obdachwerk und die Kleider, welcheihre eigenen Bürger, gespornt vom blossen Eigennulz,ihr im Ueberflusse liefern.*).

*) Dieser Grundsatz, welcher nichts Anderes als der Aussprucheiner Thatsache ist, stiisst das System eine» Ruches um, dessenVerfasser ungenannt ist (dieElemons d’economie politique)welches aber dein Hrn. v. Hauterive zugeschrieben wird: einesRuches, worin behauptet sieht, dass die liegierung der nützlichstealler l’roducenten sey: weil ohne die Sicherheit, wozu die Regie-rung verhilft, nichts producirbar wäre. Man sagt, das, in gewissenLändern, der Reisende die Sicherheit seiner Wanderung zum vorausdurch einen Tribut an den Räuberhuuptmann erkaufe. Ist mandesshalh befugt, zu behaupten, dass die Räuber, durch Empfangdieses Tributs, zum Erfolg der Reise mitgewirkt haben? Ich weis’wohl, dass diese Vergleichung insofern hinke, als der Staatsbe-amte das Uebel nicht h e r b e i fii li r t, um zu dessen HeilungGelegenheit zu Indien; allein dennoch kann man nicht behaupten»dass das Uehel summt seiner Heilung ein für d er u n g sm i 11 elfür den Reiseuden srv.