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Jagen: auf'sie wird dieselbe angelegt; und die ver-schiedene Art dieser Thalsachen bestimmt die Eintei-lung und Benennung der Steuern*).
Es ist nicht Aufgabe der Nationalökonomie, alle Steuernaufzuführen, welche man schon ausgeheckt hat; und nochweniger, neue Arten derselben vorzuschlagen. Dies Hessesich etwa von einer Abhandlung über die Staats-Fi-nanzen aller Länder erwarten. Die Nationalökonomiehat blos die Wirkung der Steuer auf die Oekonomie derGesellschaft, je nach ihrer Grösse und der Art ihrer An-legung, nachzuweisen.
Die Steuer, im Verhältnisse zur Geselltehaftsüko-
nomie betrachtet.
Die Beschaffenheit der Behörde, welche sich das Rechtanmaasst, den Betrag und den Einzug der Steuer zu be-stimmen, hat keinen Einfluss auf deren ökonomischeWirkungen. Eine Steuer ist darum nicht besser, weilsie von einer Gemeinde oder einem Magistrat ange-setzt wird, statt von einer Stände-Ver Sammlung,welche den Auftrag hat, dieselbe zu bewilligen und derenAnlegung zu bestimmen. Wenn ein Firniss von Gesetz-lichkeit die Erhöhung und den Einzug derselben erleich-tert, so haben wir diese Bemerkung nur in Bezug aufihren Betrag und auf den Einfluss ausgesprochen,welchen sie auf die Regierung übt. Wenn ein Auto-krat or, wie der Kaiser von Oesterreich, eine Steuerauflegt, so fällt der Tadel auf ihn allein; und zur Ermäs-sigung derselben kann ihn der Wunsch bestimmen, sichbeim Volke beliebt zu machen, oder auch die Sorge fürseine eigene Sicherheit, Ist aber eine Steuer, sie mag soschlecht seyn als sie wolle, von volkstümlichen, oder
*) Es ist ein sehr gewöhnlicher, aber unrichtiger, Ausdruck,wenn man sagt: der Zucker zahle so und so viel Pro een tEingangszoll. Es wird nicht ein Theil der eingefiihrten Waarcbinweggenomrnen; sondern man lässt, aus Veranlassung <lerEinfuhr einer gewissen Anzahl von Pfunden Zuckers, eine gewisseSumme bezahlen.