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Auch das Geld, welches zur Werthabschätzung dient,wechselt im Werth. Aus diesem Allem zusammen erhelltmit Gewissheit, dass die Iiatastrirung ein kostspieliges Ge-schäft ist; während es noch zweifelhaft ist, ob sie in derAnwendung von Nutzen sey.
Ungerechtigkeit und Unzulänglichkeit einer ein-zigen Steuer.
Es ist billig, dass alle Gewerbe in irgend einem be-stimmten Verhältnisse, zu Dem besteuert werden, was sicabwerfen, so wie auch ihre Ilebei: die Capitale und dieliegenden Güter; bei einer einzigen Steuer aber, d. h.einer solchen, die nur auf einer Grundlage ruhte, wür-den viele Quellen des Einkommens gar nicht, oder nurunvollkommen, besteuert seyn. Die Billigkeit fordert da-her eine solche Vervielfältigung dieser Grundlagen,dass diejenigen Producenten *), welche von der einenSteuer ungetrotfen blieben, durch eine andere erreichtwerden können.
Noch nirgends ist jederlei Einkommen ausnahmsloszur Steuer gezogen worden.
Der fiscalische Instinkt der meisten Regierungenist hierin den Theorieen vorangeeilt. Sie konnten ihreStenern umso höher treiben, jemehr sie die Arten der-selben vervielfältigen; aber so geschickt auch bisher ihreEinanzrnünner gewesen sind, ist es ihnen doch noch inkeinem Lande gelungen, jederlei Einkünfte der Gesell-schaft zur Steuer zu ziehen, geschweige denn in einembilligen Verhältnisse.
Die Ungleichheit der Vcrtheilung hat einen Vorth eil.
Ob dies vorteilhaft oder nachtheilig sey, will ichnicht entscheiden. Wird ein Einkommen übermässig
*) Verlieren wir nämlich nicht aus dem Auge, dass in der Spra-che der praktischen Nationalökonomie, Jemand nicht Idos durchsein (bewerbe Producent -ist, sondern auch durch die AV erk-zeuge, mit denen er zur Production beiträgt (die Capital« und dieLändereien).