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und sie wurde für sämmtliche übrige Steuerpflichtige, diesich mit grossem Rechte darüber beschweren, dass siezu stark angelegt seyen, eine jährliche Erleichterung vonmehr denn 70 Millionen Franken herbeiführen.
Man sage nicht, jene 700 Millionen, welche für dieStaatsschuld bezahlt werden, hätten ihren Beitrag, mit-telst der, von der Regierung, auf’ die' Grundstücke, Ge-werbe u. s. w. gelegten Steuer, bereits entrichtet. Ge-rade die in den Staatsschatz fliessei,d Pn Summen — dieEinkünfte der Regierung, sind es, welcv.„ nichts be-zahlt haken; und umgekehrt ist es der den Producen-ten zufällende Theil des Einkommens, welcher um denganzen Betrag der Steuer geschmälert steht. Die Steuerselber ist mit gar keinem Abzüge belastet gewesen, nichteinmal mit den Erhebungskosten, welche der Steuerpflich-tige bezahlt hat, und nicht der Rentner.
Ehe eine Anleihe abgeschlossen wird, sind die Ren-ten nicht besteuert, damit die Anleihe wohlfeiler bewerk-stelligt werden könne, und der Schatz umso mehr erhalte;nach dem Abschlüsse der Anleihe aber bleibt die Renteunbesteuert, damit die Regierung nicht des Bankerotts be-züchtigt werde und ihren ganzen Credit bezahlte, um auchferner noch aufborgen zu können. Man mag diese Be-freiung betrachten, aus welchem Gesichtspunkte man wolle,so wird auch hier, wie immer, der Steuerpflichtige demVortheile der Regierung und der mit ihr Theilcnden auf-geopfert: d. h. die Gesammtheit der Bürger, dem Vor-theile der Minderzahl. Man sage nicht, es liege im In-teresse Aller, dass der Staat guten Credit habe; denn einguter Credit mindert die Lasten des Volks nicht, und taugtblos dazu, die Ausgaben der Regierung zu vergrüs-s e r n, denen nur die Unmöglichkeit des MehrbekommensSchranken setzt.
Man kann die Rentner nicht aus dem Grunde der Re n-ten-Steuer enthoben sehen wollen, weil §ie Consum-tions- Steuern zahlen: denn Letztere werden ja auch vonden Grundbesitzern entrichtet, welche darum dochnicht minder, noch ausserdem, die Grundsteuer bezahlenmüssen: