Band 
Dritter Band.
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Fortschritte der Finanzkunst.

F.s hat indessen die Kunst der Finanz-Verwaltung, wiealle übrigen Künste, Fortschritte gemacht. Vor Sullybeliefen sich dieErhebungsltosten auf 5oo Procent*); undjetzt betragen sie in England bäum 5 Procent von dergesammten Einnahme.

Das Volk gewinnt dadurch nichts.

Leider aber haben die Völker dabei nichts gewon-nen. Die Ersparnisse an den Erhebungskosten sind bei-nahe immer nur den Regierungen zu gut gekommen:denn da diese, unter verschiedenerlei Vorwänden, es stetsdahin gebracht haben, den Völkern Alles abzunehmen,was dieselben, ohne widerspenstig zu werden, zahlenkonnten, so schlugen sie zu ihren Ausgaben, was sie amEinzuge ersparten. Die öffentlichen Bedürfnisse sind fastnie, wie Montesquieu verlangt**), der Maassstab ihrerSteuerforderung gewesen. Leicht überredet man die Ver-treter der allgemeinen Interessen: — selbst Die, welchees redlich meynen, — die Erhaltung des inneren Staats-friedens erheische, dass 'sie alle Absichten der A^erwaltungunterstützen; man rühmt ihnen die Einigkeit da, wonothwendig Widerspruch obwalten muss, damit einewahrhafte C o n t r o 1 e bestehe.

Steuern, die ohne Steuergesetz bestehen.

Gewisse Steuern werden durch P o li z ei-Ver Ord-nungen, und selbst durch die im Lande üblichen Ge-bräuche, auf die Bürger gelegt, ohne dass ihrer in denSteuergesetzen Erwähnung geschähe. Das Verbot desArbeitens bei gewissen Feierlichkeiten ist, wenn manes zwangsweise befolgen muss, eine Steuer, die der Re-gierung nichts einträgt In Frankreich haben, seit derRestauration, Pfarrer, von der Staatsgewalt unterstützt, ar-men Bauern verboten, ihre Früchte, die auf den-Feldernverdarben, einzuheimsen. Das hebräische Gesetz verord-

*) S, oben, Seite 124.

**) Geist der Gesetze: Buch XIII. Cap. 1.

M.