4>o
Amurv c.
Die Regierung theilt zuweilen mit den Pressern.
Yor der Revolution behielt sich die Regierung ioFrankreich oft einen'!'heil von dem Gewinne derSteuer-pächter vor. Sie misstraute der Härte ihrer Beam-ten, und wollte den Ertrag von der Härte ihrer Päch-ter theilen. Sie überliess Letzteren alles Gehässige derEintreibung, wollte aber an dem Gewinnst aus der-selben Theil haben. Die Pächter, ihrerseits, bedurftender Volksliebe nicht. Grosser Gewinn war ihnen hin-länglicher Ersatz für den Hass, welchen ihre Erpressun-gen ihnen zuzogen *).
Betheiligte Regieen.
Zu andern Zeiten scheut sich die Regierung nicht,den Hass zu theilen, welcher die Einnehmer trifft, undstellt m i tb e thei li gte Regieen auf: nämlich solcheSteuererheber, die einen gewissen Theil von dem Erpress-ten bekommen. Die Regierungen sind allzu oft, durchihre grossen Bedürfnisse genüthigt, die Steuerpflichtigenwie ein besiegtes Volk zu behandeln.
Gewaltmittel gegen die Steuer-Pächter.
In Zeiten von grossen Finanzzerrüttungen, und von
*) Rechtliche General-Pächter machten, um die Ueberschwcng-lichkeit ihres Gewinns in ihren eigenen Augen zu rechtfertigen, ei-nen edlen Gebrauch von ihrem Reichthum. So gab Helvetins un-bemittelten Gelehrten, wie einem Sauriii, Dumnrsnis, etc. elc.Pensionen. Lavoisier widmete die «einigen der Förderung <kTWissenschaften. Vielleicht hätten sie das Gute auf geraderem Wegef)thun sollen, damit Recht geworden wäre, wem es gebührte.
f) Nämlich durch Wohlthätigkeitsanstallen, zum Vorlheile derahgrpfändeten Steuerpflichtigen. — Wem fällt hier nicht unseresGölhu Rath ein:
Willst lustig leben,
Geh mit zwei Säcken:
Einen zum Gebeu,
Einen um einzustreken.
Da gleichst du Prinzen:
Plünderst und beglückst Provinzen. M-