Akt ii. 11. Cap. 6.
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ungeheuren Gewinnsten *), welche deren Gefolge bil-den, hat die Regierung zu «ussergesetzlichen Mit-teln gegriffen, um den Steuerpächtern ihre Beute wiederabzunehmen. Dies war der Zweck der »brennendenKammern,« der »Sternkammern,« der »J ustiz-kammern,« die zu verschiedenen Zeiten und in verschie-denen Zeiten und in verschiedenen Ländern eingesetzt■Wurden. Diese Mittel, welche stets gehässig sind, weilihre Benutzung ein Schlag der Willhiihr ist, sind fastimmer ohne bedeutende Wirkung geblieben. Die Haupt-Vampire linden in ihrem übermässigen Gewinn Mittel, denKntersuchungs-Commissären die Augen zu scliliessen ; unddie Strenge von Letzteren trifft gewöhnlich nur diekleinen Volksschrupper. Sully war sehr gegen solcheMaassregeln, wovon Heinrich IV. oft Gebrauch machte:ein Bönig, der, wie alle kriegerische Fürsten , ein raschesVerfahren liebte, 'und es ganz einfach fand, dass man sichmit offener Gewalt Hecht verschaffe**). Es genügt abernicht, dass man stark sey; man muss auch gerechtseyn!
Steuern, die ohne Nachthcil verpachtet werdenk 6 n 11 1 c n.
Wenngleich der Steuereinzug durch Pächter dieschonungslose Härte des Privatinteresse in die öffentlichenAngelegenheiten einlührt, und wenngleich Mo n tes t[ uie umeynt, derselbe passe nicht für freie Staaten, möchte esdoch übertrieben seyn, ihn in allenFällen zu verwerfen.Würde die Briefpost verpachtet, so trüge sie wahrschein-lich mehr cinf): denn man würde sie sparsamer bet Tei-lten, und der, für den Pächter wie für den Steuerpflich-'
*) Der Stcuerpächter (sowie der Wucherer und Agioteurs).
M.
**) Man kann hierüber mehrere Stellen in Snlly’s Memoirenoachsehen: namentlich was er iiri a/fSten Buche davon sagt.
•j") Der nämlichen Meinung ist v. Jacob: a. a. O. Band I, S.34« — 344; nicht aber v. M a 1C h u s. S. dessen Finanzwissenschaft •»d. I. S. i3u ff. M.