Band 
Dritter Band.
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Abth. II. Cap. io. 4^

könnte; und ist die Regierung sparsam , so sind auch diegeringfügigsten Einkünfte nicht zu verachten.

Ebensodas Spiel.

Es ist überflüssig, auf den Schaden aufmerksam zuMachen, welcher einem Volk aus den Lotterieon er*wächst. Ich bemerke nur soviel, dass die Kammern, welcheeine solche Steuer genehmigen, jährlich eine gewisse An-zahl von Diebstählen und Selbstmorden bewilligen. —Keinerlei Aufwand ist ein genügender Rechtfertigungs-gi'und für die Aufreizung zum Verbrechen!*)Verderblichkeit des Aberglaubens.

Jene Steuern, welche das Predigen von leidigem Aber-glauben zum Zwecke haben, erzeugen andere, ebenso ver-derbliche, Folgen. Es heisst dies: den n ü t z I i c h e n Hand-lungen, — denjenigen, welche zur Production mitwir-ken , eine Busse auferlegen, um diejenigen zu verviel-fachen, welche der Gesellschaft schädlich sind**).

Man muss nickt «or Unredlichkeit reisen.

Die Steuer hat ausserdem noch alle Lügen und fal-schen Declarationen zu verantworten, welche sieVeranlasst ***).

*) In Frankreich trägt die Lotterie, im Durchschnitte , jähr-lich 1 4 — 15 Millionen Franken ein; und in llaicru i MillionGulden. Im letzteren Lande wird sie eingestandenermaassen nurunter dein Vorwände beibehalten, dass man diese Million nichtanderswoher zu erheben wisse, , M.

*«) in Zeiten, wo die französische Nation das mindeste Ver-trauen in ihre Regierung setzte, verwandten alle Minister bedeu-tende Summen auf Unterstützung und Verbreitung jener Schriftenund Journale, die dem öffentlichen Interesse am meisten zuwiderliefen.

***) Herr F crrier führt ein merkwürdiges Beispiel von einemdurch den hohen Zucker-Zoll veranlassten Betrug an. Die Wua-fen, welche vom einen Haven Frankreichs nach dem andern gehen,werden ziemlich nachlässig visitirt. Ein Spediteur declarirt B.heim Zollamt in Rouen eine gewisse Anzahl von Fussern Zucker,die er nach Bordeaux senden wolle. Statt Zuckers enthaltendiese Fässer Waaren, deren Ausfuhr verboten ist, z. B. Getreide,oder Lumpen; und dem Spediteur wird, vorsclirifhnässig, einSchein für diese Waaren ausgestellt, welche zollfrei wiedereinge-führt werden dürfen. Das Schiff setzt die Waare auf (der briti-schen Insel) Jersey ab; und ladet dagegen ein gleiches Quan-tum Zucker.,, das es, durch einen doppelten Betrug, mittelstde» Scheines von Rouen, zollfrei nach Bordeaux führt.

III*

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