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Einleitung in die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts / von G.G. Gervinus
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zu der 1526 in Hessen freisinnige Plane berathen wurden. Er be-gnügte sich, die Männer der Bildung allein, den geistlichenStand, der dem Volke seine Bildung vermitteln sollte, an dieSpitze der geistlichen Dinge zu stellen. Für den Schutz und denUnterhalt dieses Standes sollte der Staat Sorge tragen. Da-durch gerieth er freilich in Abhängigkeit von der weltlichen Ge-walt; dafür ward er aber auch der Abhängigkeit von einer geist-lichen Gewalt sicherer entzogen. Und indem die göttliche „Mis-sion" des katholischen Priesters für den Protestanten eine weltliche„Funktion" ward, war ein neues Pabstthum, das man Luthern sogerne vorwarf, nicht leicht möglich. Der monarchische Charakterder Reformation ward allerdings durch diese Anordnung befestigt,aber ohne monarchische Hülfe war auch an ihre erste Sicherstel-lung nicht zu denken. Einzelne Uebergriffe des Staates und derFürstengewalt in die neue Kirche waren bei dieser Anordnungvorauszusehen, aber sie schienen unvermeidlich, wenn die stetenUebergriffe der alten Kirche in den Staat sollten beseitigt werden.Die göttliche Einsetzung, die Luther auf die weltliche Obrigkeitvon dem Pabstthum übertrug, das sie bisher sich allein angemaßthatte, trug ein Großes dazu bei, die fürstliche Gewalt zu steigernund selbst in ihrer Ueberhebung zu heiligen, aber der Nimbus despäbstlichen Ansehens ward dadurch am wirksamsten zerstreut. Inaller Weise festigte Luther die weltliche Gewalt, aber er hatte auchnothwendig, sich auf sie zu stützen; denn wie hätte er in einem tau-sendfach zerrissenen Lande gegen die feste und furchtbare Organisa-tion der römischen Kirche und gegen das verbundene Pabstthum undKaiserthum seine Sache durchfechten sollen, ohne ihre Hülfe? Washätte noch im dreißigjährigen Kriege aus dieser Sache werden sol-len, wenn Volk und Fürsten getrennte Wege gingen? Ihre Einig-keit war freilich um den schweren Preis erkauft, daß das Volk sichseinen Fürsten einfach unterordnete. Die Gewissensfreiheit des