einzelnen Bürgers kam in den Religionskämpfen und Frieden des16. und 17. Jahrhunderts nicht zur Frage, sondern nur (unddarin zeigt sich die monarchische Natur der lutherischen Reforma-tion auf der Spitze) das Recht der Fürsten (mssus regio esus re-lixio), in ihren Landen zu reformircn, die Kirchenverbesserung vonoben herab in das Volk zu tragen. Welche Gefahr für die Frei-heit von Kirche und Staat, welche Gefahr des Mißbrauches dermonarchischen Gewalt hierin gelegen war, kam in England mehrals in Deutschland zu Tage. Dort beseitigte Heinrich VIII. daspäbstliche Supremat, setzte aber seine eigene Allmacht und Un-fehlbarkeit an die Stelle, die weder von einem Gesetze, noch vonbeschlußfähigen Versammlungen der Geistlichen (Convoeationen)beschränkt ward. Aus dem apostolischen Berufe der Priesterwurde auch dort wie in Deutschland ein weltliches, von dem Kö-nig verliehenes Amt, aber das Episkopat ward beibehalten, dieDiöresanbischöffe behielten die Gewalt der Ordination; dadurchward die päbstliche Autorität, wie die Puritaner sagten, nur aufdie Bischöffe vertheilt, und die kirchlichen Formen und Lehrenerstarrten wie in der alten Kirche. Mit dem Bischoffthum wardder Prunk der Stellen und des Gottesdienstes in England erhal-ten ; die hohe Geistlichkeit geriet!) dadurch in eine ganz aristokra-tische Stellung, in eine eigennützige Abhängigkeit von dem Kö-nigthume; ihr Interesse verwuchs mit dem des letzteren so sehr,daß Jacob 1. vom Bestand des Episkopats den-Bestand des Kö-nigthums abhängig dachte. An der Willkühr und Gewalt, mitder hier der Monarch in den kirchlichen Dingen verfuhr, steigertesich dann die fürstliche Unumschränktheit im Staate und überhobsich, gereizt von der Widersetzlichkeit der volksthümlichen Refor-mer, der Calvinisten und der Puritaner, bis zu jener Höhe, wo siezu der Umwälzung führte, die der englischen Kirche und Monarchievorübergehend ein Ende bereitete. Ganz anders war die Gestal-
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