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Einleitung in die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts / von G.G. Gervinus
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Elisabeth ward gelegentlich die Souveränetät nicht den Stän-den, sondern ihren abordnenden Comittenten beigelegt, denStädtercpräsentanten. Der Zug der deutschen Natur, sieht man,blieb sich immer gleich. Die Richtung war aller festeren Staats-einheit schroff entgegengesetzt, in Deutschland territorial, hier undin der Schweiz provinzial und cantonal, und mehr als dieses,municipal. Dies war politisch eine vielleicht noch unvollkomme-nere Ordnung, als die in Deutschland, obwohl sie geschichtlichgleich naturgemäß war. Denn wie in der Schweiz, und mehr nlsin der Schweiz, war das Eigenthümliche in den Niederlanden dieüppige Kraft der städtischen Entwickelung gewesen. Das mannig-faltige Leben in bürgerlicher Sphäre hatte hier frühe die Ständedes Adels und der Geistlichkeit bei Seite gedrängt und den Lehen-staat wie in den italienischen Republiken innerlich zerstört. Sowar demnach die höchste Macht in der niederländischen Republiknicht in den Generalstaaten, nicht in den Provinzständen, sondernin den Städten, und in den Städten wieder in den Händen einergeschlossenen Aristokratie. Von einer Vertretung der Bürger, vondemokratischer Ordnung, von Wahlberechtigung der Gemeindewar hier nicht die Rede. Wie in den schweizer Städten war dieRegierung in den Händen eines Patriciats, dessen zutretende Mit-glieder anfangs aus einer von der Körperschaft selbst entworfenenVorschlagliste von dem Statthalter gewählt, später aber, zur Zeitder höchsten staatenbündischen Entwickelung und städtischen Macht,von der Körperschaft selbst unmittelbar ernannt wurden. Diesestehende Aristokratie bildete hier einen mächtigen, durch die Ver-bindung von Volk und Statthalter oft durchbrochenen, aber auchdann um so stärker hergestellten Wall gegen alle demokratischenNeuerungen. Die städtische Freiheit war hier im Kampfe mit derritterlichen Aristokratie entstanden; als diese aber beseitigt war,entlehnten die Bürger ihre Bräuche und Gesetze; die Aristokratie