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blieb stehen und rückte nnr in das Bürgerthum hinab. Es wurdein dieser Republik so wenig wie in dem monarchischen Deutschlandeine neue Freiheit auf natürlichen Rechten begründet, sondern Frei-heiten und Rechte waren hier geschichtliche Thatsachen, die nurgegen fremde Macht vertheidigt und ausrecht erhalten, und bei ge-botener Gelegenheit mehr in der Hand des Besitzers gesteigert,als auf einen größeren Kreis von Besitzern ausgedehnt wurden.
DaS bürgerlich-aristokratische Princip war in der Schweiz Answkrau-
" scher Charak-
und in den Niederlanden, wie das bürgerlich-monarchische in^d-rE«l-Deutschland, so tief begründet, daß so wenig dieses von Luther, sowenig jenes von Calvins Reform verändert werden konnte: viel-mehr gestalteten beide im Staate herrschenden Principien hier unddort die Verfassung der Kirchen selbst. Dies geschah sogar in demMutter- und Musterstaate des Calvinismus, in Genf, wo die Ver-hältnisse gestatteten, unbeirrt von fürstlichen oder anderen Staats-gewalten, einen Neubau zu errichten, den man anderswo nichtleicht hätte versuchen dürfen. Hier war eine Republik im Bildenbegriffen unter einem rohen, aus verschiedenen Stämmen zusam-mengesetzten Volke, das eine Weile von der furchtbarsten Sitten-losigkeit durchwühlt gewesen war. Bei dem ersten Versuche, diesSodom zu reinigen, war Calvin vertrieben worden; desto durch-greifender war seine Reform bei seiner Wiederberufung. Er schal-tete nun als griechischer Nomothet und christlicher Reformator zu-gleich. Luther hatte sich mit seiner Reformation, wie das Chri-stenthum in seinem Entstehen, dem Staate gegenüber im Geistedes Evangeliums mehr leidend verhalten und die Kirche schließ-lich in die Obhut des Staats gegeben, Calvin aber gestalteteKirche und Staat zugleich um, in dem theokratischen Geiste desalten Gesetzes, des Judaismus, was das durchgreifende Unter-scheidungszeichen des Calvinischen von dem Lutherischen Geiste ist.