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Einleitung in die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts / von G.G. Gervinus
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gange bei den Verhandlungen über den schmalkaldischen Bund alsRichtschnur ein; und Calvin persönlich war noch abgeneigter, dieFrage im Sinne der Juristen zu entscheiden, als Luther, der denWiderstand nur spät, nur ungern, nur den Reichsständen, nur inGlaubenssachen, und nur im Hinblick auf die ausdrücklichenSchriftworte zugestanden hatte: man müsse Gott mehr gehorchen,als den Menschen.

Wenn Calvin in seinen dogmatischen Ansichten nicht freierD-,,>°krc>,isch-und nicht minder eonservativ, in seinen politischen Ansichtennicht weniger gemäßigt als Luther war, so lag gleichwohl in sei-ner Reform weit mehr als im Lutherthum die Anlage, kirchlichund politisch den nächsten Schritt vorwärts zu thun zur demokrati-schen Fortbildung der protestantischen Ideen. Im Kirchlichen thatdie einfache Liturgie dem demokratischen Hang zur Folgerichtigkeitmehr Genüge; die Verfassung bot sich zu freierer Entwickelungdar; die unduldsame Haltung gegen die alte und jede neue Irr-lehre zog die angriffölustigen kühnen Geister an, die sich nicht wiedie Lutheraner mit Duldung begnügten, die vielmehr selbst herr-schen wollten. Im Politischen war für die fortschreitende freiereRichtung das allein entscheidend, daß die schweizerischen Kirchcn-verbesserer den Zweck der politischen Reform mit dem der kirchlichenverbanden. Der deutsche Reformator wußte, daß auch in Deutsch-land das weltliche Regiment eines Luthers bedurfte, aber er fürch-tete, es möchte einen Münzer finden, und rieth daher von diesemZwecke abzustehen. Ganz anders Zwingli, der Vorläufer Calvins,der es in seiner soldatischen und praktischen Natur von Anfang anauf eine Umbildung der Eidgenossenschaft absah; ganz andersCalvin, den seine Rechtskunde vielleicht mehr zum Staatsmann,als seine plötzliche innere Erleuchtung zum kirchlichen Reformatorberief. Sobald auf diese Weise der Calvinismus den Staat wie

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