Buch 
Einleitung in die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts / von G.G. Gervinus
Entstehung
Seite
107
JPEG-Download
 

107

gemeinen Landesinteresse, von einer Beschränkung der königlichenGewalt durch geschriebene Gesetze, wie in England. Wenn inAusnahmösällen die Generalstaaten einmal berufen wurden, sogaben sie gewöhnlich daS unerquickliche Schauspiel, wie jeder derdrei Stände den andern zu übervortheilen suchte, wie immer zweidas abwarfen, was der dritte für sich verlangte, und wie jederfür sich nicht etwa seine körperschaftlichen Rechte, sondern derenmißbräuchlichste Ausbeutung in Anspruch nahm. Daneben suchtendie Gerichtsparlamente einen Theil der gesetzgebenden und Rc-gieriingögcwalt an sich zu reißen. Das Pariser besonders benahmsich wie ein ständischer Ausschuß, der nie nach einer gesetzlichenGewalt strebte, oft mit einer revolutionären Gewalt handelte.Dieser angemaßte, gesetzlose Einfluß gab dann nicht selten jedemandern ungeordneten Ehrgeize einen Anhalt. Durch solche Er-fahrungen verbittert wandte sich selbst ein Sully, obwohl er dieNützlichkeit und Billigkeit ständischer Steuerbewilligung anerkannte,von allen ständischen Einrichtungen ab, und das Volk sah siegleichgültig verschwinden. Gegen das Pariser Parlament aberkehrte sich schon der milde Heinrich I V. mit schneidenderer Schärfe,als man gewöhnlich anführt, und er gab damit seinen beidenNachfolgern ein »»verlorenes Beispiel. So war in Frankreich imAnfang des 17. Jahrhunderts keine Gewalt mehr, die dem König-thume die Alleinherrschaft hätte bestreiken können, als die religiö-sen Parteien und der Ehrgeiz weniger Großen. Man sah auch sie,die bald dem Spanier, bald den fremden Protestanten einen Fußim Reiche gaben, ohne Antheil fallen. Heinrich I V. hatte sie mitSchonung niedergehalten, Richelieu beugte sie mit Gewalt. Ermachte, nach den Worten des Kardinal von Netz, aus allen bösenBestrebungen und Thorheiten der Parteien in Frankreich, aus derSchwäche des deutschen Reichs und der Unfähigkeit SpanienSgleichsam ein Capital, das er zu den Zwecken der königlichen Un-