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Einleitung in die Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts / von G.G. Gervinus
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Neue Theo-rien der staat-lichen u, qe-settschastl.Verfassung.

der fürstlichen treten, Selbstregicrung an die Stelle der Bevormun-dung und des Volkes eigene Gesetzgebung an die Stelle der kö-niglichen Allmacht. Der Unterschied spricht sich in dem EinenWorte aus: an die Stelle der Verbesserung der Verwaltung sollteeine Veränderung der Verfassung treten. Dazu schien die durch-greifende Gewalt des Volkes unentbehrlich. Denn daß es jemöglich sei, aus der unumschränkten Monarchie einen dauerndenund aufrichtigen Uebergang zur verfassungsmäßigen zu machen,daß es einen königlichen Weg zur Volksfrciheit gebe, dafür hatnoch keine Erfahrung ein Beispiel geliefert. Die wohlmeinendstenmonarchischen Staatsvcrbcsscrer haben sich immer auf Zugeständ-nisse in der Verwaltung beschränkt, und das Volk hat für sie,ohne eine Verfassung, nie eine Bürgschaft gehabt. Kein einzigerFürst, der damals die verwegensten Umgestaltungen angriff, legteHand an eine Verfassung. Friedrich H. bewunderte den Quäker-staat in Pensylvanien und gönnte Ncufchatcl seine Freiheiten,ohne den Schatten eines Gedankens zu haben, seinem Volke dieähnlichen Freiheiten auch nur vorzubereiten. Und als in Frank-reich und Polen Verfassnngsvcrändcrungen bezweckt und gemachtwurden, verschwur sich das Bündniß der Fürsten wider Beide.

Den Verwaltungsrcformen der Fürsten gingen in der fran-zösischen Literatur die ökonomischen Systeme der Staatöwisscn-schaft zur Seite, dem revolutionären Drang dcS Volks nach Ver-fassungsänderung die kühnen Lehren einer freieren Staatsphiloso-phie, die nach politischen Neugestaltungen in derZukunft vordrang.Machiavelli hatte zu seiner Zeit den feudalen Schäden desStaats gegenüber die Abhülfe in einem vorübergehenden staats-und volkssinnigcn Absolutismus gesucht. Die gröberen dieserSchäden hatte der Absolutismus wirklich abgestellt, die feinerenReste waren geblieben. Aber neben diesem ersten Uebel war die