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Menschen geworden, als daß er die Staatöbegriffe und Ordnun-gen nicht lockern, die geschlossenen Körperschaften, die Staaten imStaate, nicht auslösen, allen Kasten- und StandeSuntecschiednicht ausgleichen sollte. Denn das Streben nach der Gleichheitaller Verhältnisse, nach der Freiheit von Mensch zu Mensch, ist indiesem Selbstgefühle der Persönlichkeit nothwendig begründet.Die politische Gleichheit aber, wenn sie nicht der Ausdruck dergleichen Unterdrückung unter der Despotie ist, verlangt die Herr-schaft des Volkswillens nach der Entscheidung der Mehrheit;bedingt eine Regierung, die nicht auf die Vorspiegelung einesgöttlichen Rechts gegründet ist, sondern auf die Nothwendigkeit;erfordert eine Gesetzgebung, die auf dem Bedürfnisse der Gesell-schaft ruht, über das die Gesammtheit selber urtheilt. Nach die-sen volksfreundlichen Begriffen, Formen und Ordnungen desStaatS und der Gesellschaft drängt Alles in dieser Zeit in einerGemeinsamkeit und Unaufhaltsamkeit hin, als ob die Schicksals-gewalten unmittelbar einwirkten, einer geschichtlichen Idee Gestaltund Körper zu geben.
Der Kampf dieser Zeiten gilt dem Emporstreben eines vier-ten Standes. Die große geschichtliche Frage ist, ob dieß Bestre-ben ein vorübergehendes, unter den Vorgriffen menschlicher Will-kühr verfrühtes sei, oder ob in ihm eine vorsichtliche Schickungerkennbar wird, der es rathsam ist sich zu beugen.
Als im 12—13. Jahrhundert die ritterliche Aristokratie kaumbegründet war, so trat das Bürgerthum in einzelnen Städten undStädtebünden als ihr Nebenbuhler auf, mit nur vereinzelten Er-folgen. Es dauerte noch Jahrhunderte, ehe der Bürgerstand sichin größeren Staaten als eine politisch berechtigte Macht gel-tend machen konnte. Noch ist er nicht überall hierzu gelangt,und schon hebt sich gegen ihn, grade so wie Er einst gegen denRitterstand, sein natürlicher Neider; der vierte Stand schiebt auf-