immer wünschten, erhielten sie und zwar in solcher Ausdeh-nung, daß den Priestern verboten war, ihre Hausdiener zutaufen, ohne zuvor die Erlaubniß der Dienstherren eingeholtzu haben. Die ersten Personen des Hofes, welche in Geld-Mangel waren, suchten ihre Freundschaft und selbst die wich-tigsten Corporationen machten ihren Weibern Kleidungsstückezum Geschenke."
Allein ohngeachtet solchen temporären Einflusses und gele-gentlicher Begünstigungen ist anzunehmen, daß dies Geschlechtim Allgemeinen in einem Zustande beständiger Furcht gelebthabe. Dieß hatte das Verheimlichen und Aufspeichern einesTheils ihrer erworbenen Schätze zur Folge, wie wir dennfinden, daß häufig Drohungen und körperliche Mißhandlungenangewandt worden, um ihre verborgenen Reichthümer aus-zupressen. Also auch diese aufgespeicherten Schätze waren derCirculation und folglich der Abnützung des edlen Metallsgrößtenthcils entzogen. Hierdurch erklärt sich z. B. auch dieErhaltung einer großen Menge goldner Byzantiner im west-lichen Europa bis auf die heutige Zeit nach dem Verlaufe sovieler Jahrhunderte, seit selbe nicht mehr geprägt worden.
Ferner ist zu bemerken, daß die Ausprägungen im Mittel-alter mit einem geringen Grade von Geschicklichkeit und nochweniger Geschmack geschahen.
Dieses Geschäft wurde von gewissen Familien erblich be-trieben, welche für den innern Werth der Stücke hafteten,jedoch um die Schönheit des Gepräges wenig Sorge trugen,indem sie blos die Verpflichtung hatten, den Namen des re-gierenden Fürsten auf demselben anzubringen. Wegen derSeltenheit des Silbers um das Jahr 1213 etablirte der deut-sche Kaiser viele Münzstätten an verschiedenen Orten und gabzur Abwendung von Betrug jeder derselben mehrere Personenunter dem Namen Adjuncten bei, welche die Metalle einzu-kaufen und zu bewahren, über den innern Werth der Mün-zen und insbesondere jener von geringerm Gehalte zu wachenund vorzüglich für den sichern Eingang der aus dem Münz-regal fließenden kaiserlichen Einkünfte Sorge zu tragen hatten.Inzwischen waren diese Vorsichtsmaaßregeln von so geringemErfolge, daß eigene Strafgesetze erlassen werden mußten, nach