Leiter.
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lalle gesagt ist, können die Resultate der Versuche von Chrj-STIE 1 hinzugefügt werden, wobei er von der Voraussetzungausging, dass bei gleichen Durchmessern der Drähte und beigleichstarken Elektricitätsquellen für gleiche Ablenkungen derGalvauomcternadel das Leituugsverinügcn den Drahtläugen directproportional sey. Hiernach fand er folgende Grössen: Kupfer100; Silber 152,0; Gold 110,6; Zink 52,2; Zinn 25,3; Pla-tin 24,5; Eisen 22,3; Blei 12,4. Bei den Bestimmungen vonCuMMlNG 1 2 wird gleichfalls, wiewohl allgemein, dus Lcitungs-vermögen des Kupfers = 100 angenommen, und hiernach er-hielt er folgende Werthe: Silber 176,5; Gold 35,2; Zink 53;Zinn 23,9; Platin 21,6; Eisen 24,3; Blei 16,8. Wichtig isthierbei das von Davy, BECQUEREL, Ohm und FECHNER gefun-dene, durch Lenz in Folge sehr genauer 1 ersuche bestätigteGesetz, wonach der Ecituugswiderstand der Metalldrähte ihrerLänge direct und ihrem Uuerschuitle oder dem Uuadrate ihresDurchmessers umgekehrt proportional ist, was dann bei der An-wendung des Ohm’schen Gesetzes vorzugsweise in Betrachtungkommt 3 . Dass Ritchie hiermit nicht übereinstimmende Resultateerhalten hat, ist Folge der Mangelhaftigkeit seiner Versuche 4 5 . Vorallen andern Bestimmungen von Wichtigkeit sind die Resultateüber die relative Grösse des Leitungsverinügcns der verschie-denen Metalle, welche Riess 5 durch eine Reihe sehr genauerVersuche gefunden hat, die wir indess hier der Kürze wegennur in tabellarischer Uebersieht mittheilen. Wird die Leituugs-fähigkeit des Kupfers durch 100, der Leitungswiderstaud desPlatins durch 1 bezeichnet, so sind die übrigen Grössen:
Lcitungsfähigkeit
Leitungswiderstaud
Silber
. 148,74 . .
. . 0,1043
Kupfer .
. 100,00 . .
. . 0,1552
Gold
. 88,87 . .
. . 0,1746
Cadmium
. 38,35 . .
. . 0,4047
Messing
. 27,70 . .
. . 0,5602
Palladium
. 18,18 . .
. . 0,8535
1 Phil. Trans. 1833. P. I. p. 133.
2 S. ebend.
3 Mein, de l’Acad. de Pet. 3me Ser. T. III. Dove Repertorium.Bd. I. S. 326.
4 Phil. Trans. 1833. Poggendorff Ami. Bd. XXXII. S. 529.
5 Poggendorff Ann. Bd. XLV. S. 19.