IV. Historisch« Entwickelung rc.
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Preußen war schon mit d«m Gedanken beschäftigt, die demRheinbünde nicht belgetretenen Fürsten unter seinem Proteckoratein einen besonderen Bund zu vereinigen. Doch «he diese- ge-schehen konnte, wurde Preußen, besonder- durch seine ihm vonFrankreich nach der Schlacht bei Austerlitz zugestandene BesetzungHannovers, und durch die wahrscheinlich nothwendig werdende Zu-rücknahme diese- Zugeständnisse- noch in demselben Jahre in denKrieg mit Frankreich verwickelt, welcher dies« Monarchie im Frie-den zu Tilsit, 7. Julius 1807, «ine- großen Theil- seiner Teut-schen und Polnischen Besitzungen beraubte.
Während diese- Krieges traten nach und nach mehrere Teut-sche Fürsten dem Rheinbünde bei: der Kurfürst von würzburgmit Annahme deS Großherzoglichen Titels, der Kurfürst vonSachsen mit Annahme der Königswürde, die Herzoge von Sachsen,die Fürsten von Anhalt mit Annahme des Herzog-titel-, die Für-sten von Schwarzburg, Reuß, Lippe und waldcck; später auchMecklenburg - Schwerin und Oldenburg. Nicht zum Bunde tratenBrandenburg (Preußen), Rurbraunschwcig und Äolstcin-Dlückstadt(Dänemark); die Länder der Häuser dessen-Lasset, Nassau-Vra-nicn (Fuld und Corvey) und Braunschweig- lvolfcnbüttel wurdenvon den Franzosen in Besitz genommen und die Regenten mit ih-ren Familien vertrieben. Aus ihren Besitzungen, einem Theileder Kurbcaunschweigischen, auch einem Theile der eroberten Preu-ßischen, zwischen Elbe, Weser und EmS, bildete Napoleon «in demRheinbünde einverleibtes Königreich mit der Benennung westphalen,und verlieh dasselbe seinem jüngsten Bruder.
Mit diesen MaaSregeln wurde nun zwar der sogenannteRheinische Bund bis an das Teutsche und Baltische Meer aus-gedehnt, und seine Verfassung war durch Verträge scheinbar be-gründet; aber diese kam in keinem andern Stücke zur Ausfüh-rung, als in der den Bundesgliedern abgedrungencn Stellung ihrerTruppen - Contingente zu den kriegerischen Unternehmungen des»nächtigen und gefürchteten ProtectorS gegen Preußen, Oesterreich,Spanien und endlich gegen Rußland. Die in dem Bundesver-»rag« angeordnete Versammlung von Bevollmächtigten der Bun-desgliedec kam nie zusammen. Ja der Umfang und die Gränzen