V. Geographisch-politische Darstellung Teutschlands rc. 377
Nassau-Dietz gemeinschaftlich besessene Parcellen, welche sämmtlichdem Hause geblieben sind, und die an Baden gekommene HerrschaftLahr in Schwaben. Die ausgcstorbene Linie Saarbrücken be-saß die Grafschaft Saarbrücken, zwischen Zweybrückm und Loth-ringen gelegen, die Herrschaft Ottweiler, Theil an der GrafschaftSaarwerden und Herbizheim, Amt Homburg, Amt Jngenheim,Rosenthal, Wölstein, welche sämmtlich für das Nassauische Hausverloren gegangen sind. Die jüngere (Ottonische) Linie, oderNassau-Die;, jetzt Oranien, besaß das Fürstenthum Dillenbmg,welches mit- Ausnahme des an Preußen gekommenen Amtes Buc-bach dem Hause geblieben ist; das Fürstenthum Dich ist dem Hausegeblieben; das an Preußen gekommene Fürstenthum Siegen; Ha-damar und Leitstern, welche ebenfalls im Besitz des Hauses ge-blieben sind, und die Grafschaft Spiegelberg als Kucbraunschweigi-sches Lehen im Westfälischen Kreise, die verloren gegangen ist.
Das Haus Nassau, von welchem jetzt nur die beiden LinienWeilburg und Dietz noch blühen, erhielt schon nach den Lüne-viller Frieden bedeutende Entschädigungen, von denen jedoch inder Folge mehrere Stücke wieder an andere Fürsten gekommensind, wie Fuld, Corvey, Weingarten, Dortmund und andere, da-her wir dieser hier nicht weiter gedenken. Der Rheinbunds-Ver-trag aber und die nach dem Jahre 1813 geschlossenen Verträgehaben dem jetzt allein in diesem Lande regierenden Hause Nassau-Weilburg — denn Nassau-Oranien hat bei Gelangung auf denNiede^ndischen Königsthron dem erstem seine Antheile überlas-sen — neben der Herzoglichen Würde, über die ihm von den al-ten Landen gebliebenen, vorhin aufgeführten Theile folgenden Zu-wachs gebracht.
1. Von vormals geistlichen Hochstiftern: Von Rurmapnz dieAemter Rönigstcin, Höchst, Rronenberg, Rüdeohcim, Dbcr-lahnstein, Lltwill, Haarhcim; von Trier einen auf dem rech-ten Rheinufcr liegenden Theil mit der Abtei Limburg; vonKöln einige auf dem rechten Rheinufer liegende kleine Stückeund die vormals unmittelbare Abtei Arnstcin.
2. Von Besitzungen weltlicher Fürsten: das vormals Kurpfäl-