Band 
Erster Band.
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Geschichte des Handels.

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der Flagge aufzogen. Ferner ertheilte England, vorn November 1808 an, Schif-

ng- fen aller Nationen (französische ausgenommen), Licenzen auf ein Jahr, woge-

iale gen sich diese verpflichten mußten, Getreide in England einzuführen. Nach

nte. Verlauf des Jahres wurden diese Licenzen dahin abgeändert, daß statt der bis-

eine herigen Getreideeinfuhr die Ausfuhr englischer Fabrik - und Colonialwaaren

-age verlangt wurde. Frankreich ertheilte bald nachher eben solche Licenzen, in

eser denen die Einführung von Marinebedürfnifsen zur Hauptbedingung gemacht

>anz wurde. Doch war diese nicht immer eine unerläßliche Bedingung. Ueber-

urch ' Haupt wechselten beide Theile mit den Bedingungen und der Zeitbestimmung

rzu- für die Dauer der Licenzen nach den jedesmaligen Bedürfnissen. Neben den

hol- Licenzen waren auch zalsche Schiffspapiere käuflich zu bekommen. Eine engli-

rauf sche Eeheimerathsverordnung vom 2. September 1810 verordnete sogar die

> die Ertheilung von englischen Licenzen an solche Schiffe (jedoch mit Ausnahme der

Zine Schiffe Frankreichs), die schon mit französischen versehen waren. Ein Drittel

ichs, ihrer Ladung mußten sie englisch« Waaren ausführen, und konnten dagegen

rbo- wieder eben so viel französische einbringen. Napoleon durfte in Frankreich

alten auch nicht zu strenge verfahren, da viele Colonialwaaren dort gar nicht ent-

pro- behrt werden konnten und auch den Producenten Gelegenheit verschafft werden

risirt mußte, ihre Produkte absetzen zu können. Deßhalb war auch schon den Ame-

Nach rikanern der Zwischenhandel gestattet gewesen. Als dieser gestört war, griff

amer er begierig nach dem sich darbietenden Mittel zur Aufrechthaltung des französi-

> auf schen Handels. Ueberhaupt geschah im Lande vieles zur Beförderung der

Industrie und des innern Verkehrs. Preise wurden für neue Erfindungeng er- ausgesetzt, Straßen und Canäle gebaut u. s. w. Wegen der Licenzen wurden

daß » mit England sogar Unterhandlungen angeknüpft, wobei sich Napoleon eines

alle gewissen Schulmeister bediente, der früher bei der geheimen Polizei ange-

Ein- > stellt und 1809 in Wien französischer General-Polizeidirector gewesen war.

ischen Daß solche Freibriefe auf alle mögliche Weise benutzt wurden, laßt sich denken,

hatte Sie dienten daher auch eben so gut, Deutschland mit Colonial- und Fabrik-

r dä- artikeln Englands zu versehen. Den, der dieses Licenzsystem genau kannte,

«den, mußte der Tarif von Trianon vom 3. August 1810, welcher durch ein Decret

rans- vom 12. September noch erweitert wurde, um so Mehr überraschen, weil da-

wigen durch die Colonialwaaren mit so hohen Zöllen belegt wurden, daß es fast un-

nden, möglich war, noch Käufer dafür zu finden. Das schon früher bestandene, gin- Einschmuggeln derselben erreichte nun den höchsten Grad. Personen jedes

ieehä- Alters, jedes Geschlechts und Standes nahmen Theil daran. Im Königreiche

nische Westphalen, wo man es mit dem Continentalsysteme ebenfalls nicht so strenge

hielt, sind selbst Fälle vorgekommen, daß ganze Ladungen, an der Grenze, ge-lischen gen die verfolgenden französischen Douaniers von dem westphälischen Militair

st ha§ >" Schutz genommen wurden. Auch von den Schmugglern selbst wurden die

erlag, Transporte mit bewaffneter Hand vertheidigt, und so den Douaniers manche

sollte, ansehnliche Beute entzogen.

nialS, Am ie. August isio hob Napoleon, in Beziehung auf Amerika, die Dr-über- crete von Berlin und Mailand unter der Bedingung auf, daß auch die engli-

>ischcn schen Gehcimerathsbeschlüffe vom 7. Januar und 1 1 . November 1807 zurück-

'e sah, genommen würden. In Amerika wurde nun der Handel mit Frankreich wie-

mdern der frei gegeben. Da aber die Zurücknahme der gedachten englischen Decrete

nicht sofort erfolgte, so erließ Napoleon den 18. October aus Fontainebleau