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Von den Anstalten und Verfügungen rc.
vermindert; was einer Ersparung der ersten Anlage- und Fabrikationskostenvöllig gleich geschätzt werden kann. Daher können Fabrikstädte, deren Lagenicht durch schiffbare Flüsse begünstigt wird, auch nur dann blähen, wenn dieCommunicationswege mi tandern, namentlich Haupt - u. Handelsstädten, odermit den Meeresufern, in gutem Stande sind; denn nicht allein, baß sie den Absatzder Jndustrieprodukte erleichtern und befördern, sondern sie begünstigen auchdie Herbeischaffung der rohen Produkte, die jene Städte von auswärts beziehenmüssen. Dadurch, daß diese rascher und deßhalb wohlfeiler herangezogenund jene abgeführt werden, wird ein bedeutendes Capital erspart, was wie-der zu andern industriellen Zwecken dienen kann. Aber auch die Handelsstädteunter sich selbst, bedürfen guter Verbindungsstraßen, wenn sie floriren sollen.Würde z. B. der Verkehr zwischen Frankfurt a. M. und Leipzig so lebhaftsein, wenn sie nicht durch eine gute Landstraße mit einander verbunden wür-den, auf der im Durchschnitt täglich über 800 Centner Waaren von einemOrte zum anderen gehen?
Jede gut angelegte Chaussee kann zwar schon als Handelsstraße dienen,allein die Haupthandelsstraßen müssen, wegen ihres beständigen Gebrauchs unddes Zusammentreffens vieler Frachtsuhren, eine ungleich stärkere Höhe, Breiteund Festigkeit, als die gewöhnlichen Landstraßen haben, wenn sie dem beabsich-tigten Zwecke entsprechen sollen. Sie müssen sich ferner immer in möglichstgerader Linie von einem Haupthandelsorte zum andern, und zwar dahinziehen, wo die stärksten Auf- und Abladungen in- und ausländischer Waarenzu geschehen pflegen. Sie müssen sowohl in der Nacht als bei Tage, offenoder mit Schnee bedeckt, leicht aufgefunden und nicht verfehlt werden können,zu welchem Ende Mcilenzeiger und W.gweiser, mit Angabe der Orte, vonwo die Straßen herkommen und wo sie hingehen, nicht fehlen dürfen. Anbeiden Seiten derselben gepflanzte Bäume, gewähren nicht nur den Fuhrleutenund ihrem Zugviehs Schatten, sondern dienen auch dazu, bei Nacht oder beitiefem Schnee Unglück zu verhüten, indem durch sie das Abkommen von derStraße in die Seitengräben verhindert wirb. Sie müssen möglichst eben ge-legt sein, damit das Zugvieh nicht bei den aufwärts steigenden Stellen zu sehrangestrengt werden und im Gegentheile der Fuhrmann nicht alle Augenblickedes Einhemmens wegen sich versäumen darf. Auch darf es an guten Han-delslandstraßen nicht an guten, billigen und unter zweckmäßiger Polizeiaufsichtstehenden Wirthshäusern, so wie an den den Fuhrleuten benöthigten Hand-werkern, fehlen.
Die zu Instandhaltung der Straßen angeordneten Chauffeeabgaben wirbjeder Fuhrmann gern entrichten, wenn sie nicht zu übertrieben angesetzt, unddie Wege gut erhalten sind. Die unter dem Namen Wegegelder und Ge-leitszoll, Brückenzoll u. s. w. sonst noch hier und da vorkommenden Abgaben,sollten aber ganz wegfallen. In keinem Falle dürfen sie aber viel vorhandenoder hoch angesetzt sein, wenn nicht die Frequenz der Straße darunter leidensoll. Eben so müssen auch die lästigen Visitationen vermieden und alles ent-fernt werden, was den Besuch einer Handelsstraße unangenehm und kostspieligmacht. Daß Zölle, Mauthen und Douanen, wegen der damit verbundenenUnbequemlichkeiten und des Aufenthalts, weit nachtheiliger wirken, als die.höchsten Straßengelder, davon liefert Frankreich in seinen Grenzdepartementsauf dem linken Rheinufer den deutlichsten Beweis, indem dessen vortrefflichen